.eu-Familiennamen
Bei der vertieften Auseinandersetzung mit den Sunrise Rules für dotEU stösst man auf nicht nachvollziehbare Widersprüche. Ob es sich um redaktionelle Fehler handelt oder beabsichtigt ist, bleibt vorerst unklar.
Heißt es in Artikel 10 Abs. I der EU-Verordnung vom 28. April 2004 noch, Familiennamen zählten zu den »älteren Rechten«, die im Rahmen der Sunrise Period registriert werden könnten, sucht man Familiennamen im Annex I (.pdf), der Liste der »früheren Rechte«, zu den Sunrise Rules vergebens.
Nachvollziehbar ist das nicht, da nicht nur in Deutschland (aufgrund § 12 BGB) Familiennamen besonderen Schutz genießen.
Die Jungs in Brüssel sollten die Sache schnellstens klären.
Das gilt auch für die Frage, welcher Nachweis zu erbringen ist, das Namensrecht zu belegen. Eigentlich sollte da eine Kopie des Personalausweises ausreichen, schaut man sich aber die Sunrise Rules an, würde der Beleg gemäß Chapter V Section 17., Section 12. mit einer zusätzlichen, von einer »competent Authority« oder einem »legal practitioner« (z. B. einem Rechtsanwalt) unterzeichneten Urkunde erbracht werden müssen. Wofür gibts denn bitte Personalausweise? – Aber all das nur, wenn Familiennamen wirklich im Rahmen der Sunrise Period zur Anmeldung gelangen dürfen.
Heißt es in Artikel 10 Abs. I der EU-Verordnung vom 28. April 2004 noch, Familiennamen zählten zu den »älteren Rechten«, die im Rahmen der Sunrise Period registriert werden könnten, sucht man Familiennamen im Annex I (.pdf), der Liste der »früheren Rechte«, zu den Sunrise Rules vergebens.
Nachvollziehbar ist das nicht, da nicht nur in Deutschland (aufgrund § 12 BGB) Familiennamen besonderen Schutz genießen.
Die Jungs in Brüssel sollten die Sache schnellstens klären.
Das gilt auch für die Frage, welcher Nachweis zu erbringen ist, das Namensrecht zu belegen. Eigentlich sollte da eine Kopie des Personalausweises ausreichen, schaut man sich aber die Sunrise Rules an, würde der Beleg gemäß Chapter V Section 17., Section 12. mit einer zusätzlichen, von einer »competent Authority« oder einem »legal practitioner« (z. B. einem Rechtsanwalt) unterzeichneten Urkunde erbracht werden müssen. Wofür gibts denn bitte Personalausweise? – Aber all das nur, wenn Familiennamen wirklich im Rahmen der Sunrise Period zur Anmeldung gelangen dürfen.
dading - 13. Okt, 12:37
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