mahngericht.de
Kollege Ralf Moebius teilt in aller Herrgottsfrühe mit, dass das OLG Köln (Urteil vom 30.09.2005, Az.: 20 U 45/05) die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen auf Löschung der Domain "mahngericht.de" abgewiesen hat.
Die streitgegenständliche Domain war ursprünglich für die freie und Hansestadt Bremen registriert und sollte für ein gemeinsames Internet-Portal mit Zugang zu den Mahngerichten der Bundesländer Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein genutzt werden. Die Domain sollte vom Land Bremen auf das klagende Land Nordrhein Westfalen übertragen werden. Im Zuge der Übertragung der Domain kam es jedoch zu einem Formfehler, aufgrund dessen die Domain versehentlich freigegeben und vom Beklagten registriert wurde.Bei RA Moebius gibt's sowohl die Entscheidung des LG Köln als auch die des OLG Köln, jeweils als .pdf.
Das Landgericht Köln hatte den Beklagten zur Löschung der Domain "mahngericht.de" verurteilt, weil der Begriff ein namensartiges Kennzeichen sei und der Beklagte die Domain ohne eigene schützenswerte Interessen registriert hätte.
Das Oberlandesgericht hob die erstinstanzliche Entscheidung auf, weil der Begriff "mahngericht" nur eine Funktionsbezeichnung sei und keine Kennzeichnungs- oder Namensfunktion habe.
dading - 13. Okt, 08:11
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