The Blawging [UpDate]
Das war es also: 14. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken, Tag des Blawgertreffs. Obwohl: letzteres ist begrifflich zu eng gefasst, denn es fanden sich zum Gesprächskreis verschiedene »freie juristische Internetprojekte« zu denen auch Wikis und Informationsseiten zählen ein. Nichtsdestotrotz: Blawger, wohin das Auge reicht.
Freilich nicht auf den ersten Blick in den CIP-Raum der Juristischen Fakultät der Saar Uni. Dort scheint zunächst alles grau in grau.
Doch die wirklichen Blawger bringen schnell lebendige Farben in diesen spartanischen Arbeitsraum. Zum Beispiel die Organisatoren Ralf Zosel (Links) und Jochen Notolt (rechts), hier im Skype-Gespräch mit Masterblawger Udo Vetter (ziemlich in der Mitte), welchletzterer versprechen musste, beim nächsten EDV-Gerichtstag am Gesprächskreis vor Ort teilzunehmen.
Schwerst livebloggend auch dabei, das Blawgerschwergewicht Christian Säfken, dessen Weblawg nicht nur fachspezifisch orientiert ist, sondern auch Abenteuer aus der wirklichen, nichtjuritischen Welt bietet.
Doch die Veranstaltung ist keineswegs eine Männerdomäne. Sonja Hampel erweist sich als Mehrfachbloggerin mit dem Schwerpunkt IT als eine der unwiderstehlichen Kräfte im Hintergrund, die kreative Ideengeberin, ohne die alles so erfreulich nicht zu Stande gekommen wäre, gerade was das Podcasting betrifft.
Die späte Überraschung des Arbeitstages mit Gesprächskreis ist freilich die IT-Blawgerin Carola Ernesti, die als strahlende Intelligenzbestie und Macuserin natürlich ein weiteres Schwergewicht in die weibliche Waagschale warf.
Darüber hinaus finden sich viele klare Köpfe im Gesprächskreis, die die Bl*g*sph*r* positiv aber auch skeptisch betrachten.
Den Verlauf des Gesprächskreises ist an früherem Ort auf dem Domainblog festgehalten (eine Aktion, durch die ich zum undankbaren Job des Protokollführers avancierte; aber darüber ist noch zu reden Jochen!) Wieder ein Beispiel dafür, nicht zu engagiert zu sein, man halst sich nur noch mehr Arbeit auf.
Auch moderne Kommunikationsmethoden – ich sprach es schon an – halten bei den als konservativ verschrieenen Juristen Einzug. Das JuraWiki hält (in kürze) zahlreiche Podcasts von und zu der Veranstaltung bereit. Wie diese zustande kommen und das dabei intensiv schleichende Werbung für die Futura Bold gemacht wird, ist nicht zu verkennen.
(v.l.n.r.: Daniel Dingeldey, Carola Ernesti, Jochen Notolt, Ralf Zosel)
[UpDate]
Das zum Zeitpunkt der Aufnahme entstandene Podcast ist jetzt online.
Was ist nun das Ergebnis dieses Gesprächskreises? Nun, der nächste kommt bestimmt und alle wollen wieder dabei sein. Darüber hinaus kommt heraus, dass Juristen Blawgs als Filter nutzen, was nicht anders zu erwarten war, aber von einigen Teilnehmern mit Überraschung aufgenommen wurde: der eine bediene sich an den Informationen des anderen ohne etwas zurückzugeben. Wer zu diesem Urteil kommt hat das Bloggen nicht verstanden.
Ein Beispiel für den Informationsfluss sei dahingestellt: Das Domainblog liefert sehr spezielle und aber selektierte Informationen über Domains und Domainrecht (die suche ich mir zum Beispiel gerne bei den verschiedenen Kollegen, die Domainrechturteile erstreiten und online stellen oder mich per eMail informieren). Das IT-Blawg sieht hier einen Vorfilter für diesen Teilbereich des IT-Rechts und rekurriert auf das Domainblog und andere Quellen. Ein anderes Beispiel ist der wendige und charmante Rigo Wenning von W3.org, der das Blog von Sonja Hampel als einen Filter für seine Informationsgewinnung nutzt.
Was allerdings allseits als belächeltes Ärgernis wahrgenommen wird, sind Blogger, die ihre Quellen nicht angeben. Gerade unter Blawgern scheint es da Schwierigkeiten zu geben, obwohl die in ihrem Studium die Quellennennung gelernt haben. Aber so ist der Jurist eben auch.
Kritisch sah der Gesprächskreis das Copy and Paste-Blawgen, das allerdings eine gewisse Berechtigung mit sich bringt und immer dann sinnvoll ist, wenn das Blawg tatsächlich im Kern seiner Notizbuch- und Quellenfunktion gerecht werden will. Auch das ist ein Aspekt für das Domainblog, es hat viel Copy and Paste-Informationen. Doch wenn es als Filter für andere bestehen will, muss es diesen Informationsfluss auch bedienen.
Zur Frage des Inhalts kamen auch die Privativa im Lawblog vom Kollegen Udo Vetter zur Sprache, der seine Beweggründe im Skypeinterview bereits dargelegt hatte, die sein Blawg deutlich lebendiger machen und für reichlich Zugriffszahlen sorgen. Nun darf man sich fragen, ob das etwas in einem Fachblog zu suchen hat. Doch die Antwort führt zu keinem Ergebnis. Beides ist möglich und kann berechtigterweise neben einander stehen. Dass das Lawblog bessere Zugriffszahlen aufweist, ist ein Unterschied, der sich daraus ergibt. Und ob man auf diese Weise mehr Mandate bekommt oder gar in Konflikt mit Mandanten oder der Rechtsanwaltskammer gerät, das alles sind Risiken, denen sich Blogger allenthalben in irgendeiner Art und Weise zu stellen haben. Wie Herr Wenninger aber bestätigen konnte, sind da die Blawger deutlich zurückhaltender als Blogger, deren Inhalte oft äußerst frech, provokant und Rechtsstreit würdig sind.
Wichtig ist den bloggenden Teilnehmern des Gesprächskreises, überhaupt zu bloggen. Und nicht etwa, darüber vielleicht doch irgendwie zu einer Gelddruckmaschine zu kommen.
Schon beim gemeinsamen Abendessen kreisen später die Gedanken der Gesprächskreisteilnehmer über kommende Veranstaltungen. Möglicherweise entwickelt sich ein autonomes Blawgertreffen, das nicht an den EDV-Gerichtstag gekoppelt ist und deshalb zu jeder Zeit überall (und damit zentraler) in der Republik stattfinden kann. Ideen und Anregungen nehmen wir gerne entgegen:
Schön war's.
Freilich nicht auf den ersten Blick in den CIP-Raum der Juristischen Fakultät der Saar Uni. Dort scheint zunächst alles grau in grau.
Doch die wirklichen Blawger bringen schnell lebendige Farben in diesen spartanischen Arbeitsraum. Zum Beispiel die Organisatoren Ralf Zosel (Links) und Jochen Notolt (rechts), hier im Skype-Gespräch mit Masterblawger Udo Vetter (ziemlich in der Mitte), welchletzterer versprechen musste, beim nächsten EDV-Gerichtstag am Gesprächskreis vor Ort teilzunehmen.
Schwerst livebloggend auch dabei, das Blawgerschwergewicht Christian Säfken, dessen Weblawg nicht nur fachspezifisch orientiert ist, sondern auch Abenteuer aus der wirklichen, nichtjuritischen Welt bietet.
Doch die Veranstaltung ist keineswegs eine Männerdomäne. Sonja Hampel erweist sich als Mehrfachbloggerin mit dem Schwerpunkt IT als eine der unwiderstehlichen Kräfte im Hintergrund, die kreative Ideengeberin, ohne die alles so erfreulich nicht zu Stande gekommen wäre, gerade was das Podcasting betrifft.
Die späte Überraschung des Arbeitstages mit Gesprächskreis ist freilich die IT-Blawgerin Carola Ernesti, die als strahlende Intelligenzbestie und Macuserin natürlich ein weiteres Schwergewicht in die weibliche Waagschale warf.
Darüber hinaus finden sich viele klare Köpfe im Gesprächskreis, die die Bl*g*sph*r* positiv aber auch skeptisch betrachten.
Den Verlauf des Gesprächskreises ist an früherem Ort auf dem Domainblog festgehalten (eine Aktion, durch die ich zum undankbaren Job des Protokollführers avancierte; aber darüber ist noch zu reden Jochen!) Wieder ein Beispiel dafür, nicht zu engagiert zu sein, man halst sich nur noch mehr Arbeit auf.
Auch moderne Kommunikationsmethoden – ich sprach es schon an – halten bei den als konservativ verschrieenen Juristen Einzug. Das JuraWiki hält (in kürze) zahlreiche Podcasts von und zu der Veranstaltung bereit. Wie diese zustande kommen und das dabei intensiv schleichende Werbung für die Futura Bold gemacht wird, ist nicht zu verkennen.
(v.l.n.r.: Daniel Dingeldey, Carola Ernesti, Jochen Notolt, Ralf Zosel)
[UpDate]
Das zum Zeitpunkt der Aufnahme entstandene Podcast ist jetzt online.
Was ist nun das Ergebnis dieses Gesprächskreises? Nun, der nächste kommt bestimmt und alle wollen wieder dabei sein. Darüber hinaus kommt heraus, dass Juristen Blawgs als Filter nutzen, was nicht anders zu erwarten war, aber von einigen Teilnehmern mit Überraschung aufgenommen wurde: der eine bediene sich an den Informationen des anderen ohne etwas zurückzugeben. Wer zu diesem Urteil kommt hat das Bloggen nicht verstanden.
Ein Beispiel für den Informationsfluss sei dahingestellt: Das Domainblog liefert sehr spezielle und aber selektierte Informationen über Domains und Domainrecht (die suche ich mir zum Beispiel gerne bei den verschiedenen Kollegen, die Domainrechturteile erstreiten und online stellen oder mich per eMail informieren). Das IT-Blawg sieht hier einen Vorfilter für diesen Teilbereich des IT-Rechts und rekurriert auf das Domainblog und andere Quellen. Ein anderes Beispiel ist der wendige und charmante Rigo Wenning von W3.org, der das Blog von Sonja Hampel als einen Filter für seine Informationsgewinnung nutzt.
Was allerdings allseits als belächeltes Ärgernis wahrgenommen wird, sind Blogger, die ihre Quellen nicht angeben. Gerade unter Blawgern scheint es da Schwierigkeiten zu geben, obwohl die in ihrem Studium die Quellennennung gelernt haben. Aber so ist der Jurist eben auch.
Kritisch sah der Gesprächskreis das Copy and Paste-Blawgen, das allerdings eine gewisse Berechtigung mit sich bringt und immer dann sinnvoll ist, wenn das Blawg tatsächlich im Kern seiner Notizbuch- und Quellenfunktion gerecht werden will. Auch das ist ein Aspekt für das Domainblog, es hat viel Copy and Paste-Informationen. Doch wenn es als Filter für andere bestehen will, muss es diesen Informationsfluss auch bedienen.
Zur Frage des Inhalts kamen auch die Privativa im Lawblog vom Kollegen Udo Vetter zur Sprache, der seine Beweggründe im Skypeinterview bereits dargelegt hatte, die sein Blawg deutlich lebendiger machen und für reichlich Zugriffszahlen sorgen. Nun darf man sich fragen, ob das etwas in einem Fachblog zu suchen hat. Doch die Antwort führt zu keinem Ergebnis. Beides ist möglich und kann berechtigterweise neben einander stehen. Dass das Lawblog bessere Zugriffszahlen aufweist, ist ein Unterschied, der sich daraus ergibt. Und ob man auf diese Weise mehr Mandate bekommt oder gar in Konflikt mit Mandanten oder der Rechtsanwaltskammer gerät, das alles sind Risiken, denen sich Blogger allenthalben in irgendeiner Art und Weise zu stellen haben. Wie Herr Wenninger aber bestätigen konnte, sind da die Blawger deutlich zurückhaltender als Blogger, deren Inhalte oft äußerst frech, provokant und Rechtsstreit würdig sind.
Wichtig ist den bloggenden Teilnehmern des Gesprächskreises, überhaupt zu bloggen. Und nicht etwa, darüber vielleicht doch irgendwie zu einer Gelddruckmaschine zu kommen.
Schon beim gemeinsamen Abendessen kreisen später die Gedanken der Gesprächskreisteilnehmer über kommende Veranstaltungen. Möglicherweise entwickelt sich ein autonomes Blawgertreffen, das nicht an den EDV-Gerichtstag gekoppelt ist und deshalb zu jeder Zeit überall (und damit zentraler) in der Republik stattfinden kann. Ideen und Anregungen nehmen wir gerne entgegen:
IT-BlawgZuletzt nehme ich mir die Freiheit, den Organisatoren des Gesprächskreises freie juristische Internetprojekte anlässlich des 14. EDV-Gerichtstages in Saarbrücken im Namen aller Teilnehmer für die Einladung, Organisation und Durchführung zu danken.
Saefken.blogg
Domainblog
Schön war's.
dading - 26. Sep, 21:39
1 Kommentar - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
lejuge - 22. Mai, 08:04
Zum sog. Domainrecht
Eines Tages von 2003 interessierte sich das Bundespresseamt von Berlin für ein .de - KanzlerSchroeder-bild aus einem Fernsehen in Montabaur, Fröchpfortstrasse. Dieses Bild war nur eine Fiktion, eine Fabelperson und eine Vorstellung. Das Bundespresseamt erkannte aber seine eigene Tagesschau-Marionnette und wollte sie haben. Zum Unglück des Bundespresseamts stand der Fernseher des Internetdichters im Haus von Dr. Kukuk, Star - Anwalt vom Tiergarten: nicht in Berlin sondern in Montabaur. Diplom Kaufmann, Dr. Jur. Kukuk ist ein Mann des Wahren Wortes. Resolut schützte er seinen Mieter gegen die 6 monatige Freiheitsbedrohung aus dem Landgericht Berlin.
DAS BUNDESPRESSEAMT UND DAS RECHT
Das Bundespresseamt hoffte in die vernichtende Wirkung einer einstweilligen Verfügung. Der Unionsbuerger wusste, dass die Vernunft der Charta der Grundrechten Art. 11, übernationales Meinungsrecht, unschlagbar war.
Um das KanzlerSchroeder-Bild aus Montabaur beschlagnehmen und verstaatlichen zu können, berief sich das Bundespresseamt auf Persönlichkeitsrecht. Aber auf welches ? Kein Niedersachse erfuhr dass ein Westerwälder sechs Monate Gefängnis wegen 1 Fernsehbild riskierte und kein republikanischer Schröder hätte die freiheitsfeindliche Initiative des Bundespresseamts unterstützt.
Wegen der sicheren Rechtslage zugunsten der FREIHEIT : Art. 5, 1789, vertrugen sich das angreifende Bundespresseamt und der verteidigende Unionsbürger. Dr. Kukuk half beide Disputanden aus den Gräbern ihrer Überzeugungen heraus. Ein Vergleichsvorschlag wurde vom wort-gewandten und kompromiss-reichen Rechtsanwalt-Fuchs aus der Tiergartenstrasse unterbreitet. Dr. Kukuk liess die Disputanden sich vor der Klarheit des Art. 11 der Charta : Meinungseinmischungsverbot für Nationale Behörden, verbeugen. Und der Berliner Landgerichtsrichter, der eine einstweilige Verfügung gegen den Unionsbuerger schrieb, protokollierte auch die unionsbuergerliche Vereinbarung, die seitdem das ungesetzliche Domainrecht um den Domain-Sicherheitentausch bereichtert.
UNIONSBUERGERLICHE VEREINBARUNG
Das Bundespresseamt versprach die Freiheit von Wahlleiter.de, Unionsbuerger.de, Praesidentin.de, Stoiberkanzler.de & eine-frau-soll-kanzler-werden.de zu schützen. Im Gegenzug entliess der Unionsbuerger die 18 Buchstaben KanzlerSchroeder.de aus seiner Internetdichtung, weil das Wort der Bibel nach, nur Gott und der Verfassung nach, nur der Freiheit gehören kann.
Buchstaben und Begriffe können nur so frei sein, wie die Dichter, Denker und Institutionen, die sie nutzen. Im Abwesenheit des Gesetzes dürfen Recht, Poesie, Literatur und Politik die gleichen Buchstaben nutzen.
DAS BUNDESPRESSEAMT UND DAS RECHT
Das Bundespresseamt hoffte in die vernichtende Wirkung einer einstweilligen Verfügung. Der Unionsbuerger wusste, dass die Vernunft der Charta der Grundrechten Art. 11, übernationales Meinungsrecht, unschlagbar war.
Um das KanzlerSchroeder-Bild aus Montabaur beschlagnehmen und verstaatlichen zu können, berief sich das Bundespresseamt auf Persönlichkeitsrecht. Aber auf welches ? Kein Niedersachse erfuhr dass ein Westerwälder sechs Monate Gefängnis wegen 1 Fernsehbild riskierte und kein republikanischer Schröder hätte die freiheitsfeindliche Initiative des Bundespresseamts unterstützt.
Wegen der sicheren Rechtslage zugunsten der FREIHEIT : Art. 5, 1789, vertrugen sich das angreifende Bundespresseamt und der verteidigende Unionsbürger. Dr. Kukuk half beide Disputanden aus den Gräbern ihrer Überzeugungen heraus. Ein Vergleichsvorschlag wurde vom wort-gewandten und kompromiss-reichen Rechtsanwalt-Fuchs aus der Tiergartenstrasse unterbreitet. Dr. Kukuk liess die Disputanden sich vor der Klarheit des Art. 11 der Charta : Meinungseinmischungsverbot für Nationale Behörden, verbeugen. Und der Berliner Landgerichtsrichter, der eine einstweilige Verfügung gegen den Unionsbuerger schrieb, protokollierte auch die unionsbuergerliche Vereinbarung, die seitdem das ungesetzliche Domainrecht um den Domain-Sicherheitentausch bereichtert.
UNIONSBUERGERLICHE VEREINBARUNG
Das Bundespresseamt versprach die Freiheit von Wahlleiter.de, Unionsbuerger.de, Praesidentin.de, Stoiberkanzler.de & eine-frau-soll-kanzler-werden.de zu schützen. Im Gegenzug entliess der Unionsbuerger die 18 Buchstaben KanzlerSchroeder.de aus seiner Internetdichtung, weil das Wort der Bibel nach, nur Gott und der Verfassung nach, nur der Freiheit gehören kann.
Buchstaben und Begriffe können nur so frei sein, wie die Dichter, Denker und Institutionen, die sie nutzen. Im Abwesenheit des Gesetzes dürfen Recht, Poesie, Literatur und Politik die gleichen Buchstaben nutzen.
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