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Dienstag, 12. Dezember 2006

Markenrechtsverletzung durch Spam

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 25.10.2006, Az.: 6 U 35/06) zum Spammen unter Hotmail-Adressen und der damit einhergehenden Markenrechtsverletzung ist aufgrund der Presseerklärung des OLG Karlsruhe schon länger bekannt. Doch das Urteil selbst (.pdf) habe ich jetzt bei Medien, Internet und Recht gefunden.
Durch die Verwendung der genannten E-Mail-Absenderadressen hat der Beklagte ein mit der Klagemarke identisches Zeichen markenmäßig gebraucht.

Montag, 11. Dezember 2006

kinski-klaus.de

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung (Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 277/03) im Streit um die Domain kinski-klaus.de veröffentlicht.

(Sollte der Link zur Entscheidung, einem .pdf-Download, unter dem Link nicht angezeigt werden, einfach die Suche links auf der Seite des BGH nutzen, das Aktenzeichen eingeben und dann kommt das Suchergebnis. – Der BGH macht es einem nicht ganz einfach.)

Freitag, 8. Dezember 2006

ADR-Suche

Die Kanzlei Lambert Grosskopf bietet eine Volltextsuche für das Alternative Streitbeilegungsverfahren der .eu (ADR).

Der Kollege Grosskopf ist einer der zwölf deutschen Schiedsrichter für .eu-Streitigkeiten, die nach dem ADR geführt werden.

Donnerstag, 7. Dezember 2006

Was inzwischen geschah

DotMobi Ceo Neil Edwards gab Reuters TV ein Interview

JurPC hat neue Urteile online:
BGH (Versäumnisurteil vom 18.05.2006, Az.: I ZR 183/03) zum MetaTag »Impuls«

BGH (Urteil vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03) zu solingen.info

LG Braunschweig (Urteil vom 15.11.2006, Az.: 9 O 1840/06 (261)) zu Markenverletzungen durch AdWords

LG München (Urteil vom 11.10.2006, Az.: 21 O 2004/06) zu Störerhaftung wegen Hyperlinks auf Kopierschutzumgehungssoftware
Das Urteil gibt's auch bei netlaw.de

LG München (Urteil vom 15.11.2006, Az.: 21 O 506/06) zu Urheberrechtsverletzungen durch Wiedergabe von Stadtplänen
Das Urteil findet man auch bei Aufrecht.de
Focus zeigt ein paar teure Websites

VeriSign bleibt .com-Verwalter bis mindestens 2012

Kanzlei Härting zur Versendung von Spam- Emails unter gefälschter Adresse als Markenrechtsverletzung

Donnerstag, 30. November 2006

Domain-Newsletter #340

Der aktuelle Domain-Newsletter #340 von domain-recht.de ist noch nicht ganz da, aber bietet diesmal folgende Themen:

__schweiz.eu - Eidgenossen im Domain-Wirrwarr
__.fr - AFNIC erntet Liberalisierungs-Früchte
__Marketing - Trend zur Kampagnen-Domain
__solingen.info - BGH sieht Zuordnungsverwirrung
__Börsenvergleich - afternic.com versus sedo.de
__Erstaunlich - tractors.com zieht US$ 153.500,-
__Markenrecht - Seminare von marktplatz-marke.de

DNL #340 findet man bereits im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Donnerstag, 23. November 2006

Domain-Newsletter #339

Der aktuelle Domain-Newsletter #339 von domain-recht.de ist noch nicht ganz da, aber bietet diesmal folgende Themen:

__.ccTLDs - Neues von .im, .cym und .travel
__Gratis - Domain-Auktion auf DotPound.com
__Kurios - wirklich blöde Domain-Namen
__Urteil - Adword-Werbung von Anwälten unsachlich
__32.com - Zahlenspiel für US$ 50.000,-
__.mobi - Sedo bietet neues Parking-Layout
__Fachtagung - Domainpulse 2007 in der Schweiz

DNL #339 findet man bereits im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 22. November 2006

solingen.info by BGH

Leider hatte ich bisher keine Zeit, die Entscheidung des BGH (Urteil vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03) zur Domain solingen.info zu lesen. Statt dessen habe ich mich erstmal mit dem Artikel auf intern.de begnügt, der ausreichend Aufschluss über das Urteil gibt:
"Denkbar" ist es demnach aber, eine Zuordnungsverwirrung zu vermeiden, wenn der Stadtname unter einer ausländischen TLD (karlsruhe.at) betrieben wird. Oder, wenn man als dritter die TLD .com nutzt! Denn darin sieht der BGH offenbar im Unterschied zu .info eine eher spezifische (kommerzielle) Nutzung, die eine Zuordnung von Domain und Gebietskörperschaft weniger wahrscheinlich macht.
Der BGH gab der Klage der Stadt Solingen statt.

champagner.de [UpDate2]

Gestern wurde vor dem BGH Landgericht Hamburg der Rechtsstreit über die Domain champagner.de verhandelt. Das Gericht scheint nach ersten Erkenntnissen die Revision der Klägerin eine erneute Klage, diesmal gegen den neuen Inhaber der Domain, zurückzuweisen. Weder muss der Inhaber der Domain champagner.de deren Nutzung unterlassen noch auch die Domain auf die Klägerin transferieren.

Der Inhaber der Domain champagner.de, der die Domain vor einem Jahr gekauft hatte, wird von Seiten des Champagnerverband vor dem LG Hamburg verklagt. Der Champagnerverband nimmt Anstoß daran, dass die Seite geparkt wurde und zwei der avisierten Links auf eBay-Versteigerungen wiesen und nicht auf Champagnerangebote. Der Betreiber teilt mit, man entwickele, eine Preissuchmaschine für Champagner für die Seite, die noch nicht fertig sei. Champagner.de habe man nur vorübergehend geparkt.

Das OLG München (Urteil vom 20.09.2001, Az.: 29 U 5906/00 ) war im Rechtsstreit gegen den früheren Inhaber der Domain der Meinung:
Der Betrieb eines Portals zur Verbreitung von Informationen über und Werbung für Champagner unter der Domain "champagner.de"  ist nicht geeignet, den Ruf der geographischen Herkunftsangabe "Champagner" oder deren Unterscheidungskraft in unlauterer Weise im Sinne des § 127 Abs. 3 MarkenG auszunutzen oder zu beeinträchtigen. Geographische Herkunftsangaben dürfen nämlich innerhalb der Grenzen der §§ 1, 3 UWG und §§ 127, 135 MarkenG von jedermann benutzt werden.
Dem hatte seinerzeit der BGH sich angeschlossen.

Der Meinung scheint sich auch das Landgericht Hamburg im erneuten Rechtsstreit angeschlossen zu haben.

Mehr zum Thema bei domain-recht.de, wo Informationen zum früheren Rechtsstreits um die Domain zu finden sind.

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