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Dienstag, 21. November 2006

Adword-Werbung "Plakat 24"

Bei jurPC.de findet man aktuell das Urteil vom 30.08.2005 (Az.: 14 U 498/05) des OLG Dresden zu Ad Words Werbung:
1. Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr bei der bloßen Verwendung des Wortbestandteils "Plakat 24" im Rahmen einer Ad Words-Werbung scheidet aus, da diese Wortbestandteile nicht prägend sind und rein beschreibenden Angaben grundsätzlich kein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck zukommt.

2. Eine Markenrechtsverletzung scheidet ferner aus, wenn die Ad Words zwar in 6 Buchstaben mit der Marke übereinstimmen, aber zusätzlich noch 5 weitere Silben mit 16 Buchstaben enthalten, die sich phonetisch stark von der Marke "Plakat 24" unterscheiden.

Montag, 20. November 2006

Keine Adword-Werbung für Anwälte?

Das Landgericht München hat am 14.11.2006 eine Pressemitteilung abgegeben über eine Aktuelle Entscheidung (noch nicht rechtskräftig), wonach die 7. Zivilkammer des LG München I gegenüber zwei Rechtsanwälten ein Verbot von Adword-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google wegen fehlender Sachlichkeit verboten hat. (Urteil vom 26.10.2006, Az.: 7 O 16794/06).
Bei Eingabe des Namens eines bestimmten Kapitalanlage-Fonds in der Suchmaschine Google erschien als „erster Treffer“ – farblich unterlegt und als „Anzeige“ gekennzeichnet – der Link auf die von den Anwälten betriebene Seite mit dem Zusatz: „Prospekte fehlerhaft Schadensersatz für Anleger“, ohne dass sich ein Zusatz dabei befand oder aus dem Namen der Seite sich ergab, dass die Seite durch Rechtsanwälte betrieben wurde.
Via Rechtsanwalt Peter Müller und dem Institut für Urheber- und Medienrecht

Freitag, 17. November 2006

.eu-Preis halbiert

Jedenfalls auf Seiten der Vergabestelle EURid und erst ab dem 01.01.2007.

Wie heise.de berichtet senkt EURid, die Verwaltung der dotEU die Registrierungspreise wegen des großen Erfolges der Domain-Endung um 50%.

Das könnte bei den Registraren ebenfalls zu einer Preissenkung der Gebühren für die kommende Registrierungsperiode durchschlagen. Je nach Kalkulation wird sich das freilich bei den einzelnen Registraren kaum bemerkbar machen. Denn neben den Kosten für die Domain, die die Registrare an EURid abführen müssen, haben sie eine Infrastruktur, die auf dem Laufenden gehalten werden muss und die in die Preisgestaltung miteinfließt.

Donnerstag, 16. November 2006

ariel.ch

Wie Markenbussiness.com bereits am 13.11.2006 berichtete, haben The Procter & Gamble Company and Procter zusammen mit Procter & Gamble Service GmbH mit Sitz in Schwalbach (Taunus) vor der WIPO als Streitbeilegungsgericht für .ch die Domain ariel.ch erstritten.

Inhaber der Domain war Ariel Hauser aus Wangen an der Aare (Schweiz). Die Antragsteller sind Inhaber einer Schweizer Marke Ariel mit der Priorität 21.04.1988.

Das WIPO-Panel besetzt mit dem Experten Theda König Horowicz entschied am 02.11.2006 den Transfer der Domain (Case No. DCH2006-0012) und begründete das wie folgt:
In this regard [gemeint ist die Entscheidung zu maggi.com], the Expert considers that the interest of a multinational group such as Procter & Gamble, which owns and has been extensively using in Switzerland the “ARIEL” trademark for decades, is higher than the interest of the Respondent who has registered his first name as a domain name, but who has not used the said domain name for a website in five years and who has not taken position in the present proceedings. The registration of the domain name at issue does therefore infringe the rights of the Claimants in their well-established mark “ARIEL”

eMail-Werbung

Eine nicht mehr ganz taufrische Entscheidung zu Spam gibt es von den Kollegen von Aufrecht.de. Das OLG Naumburg (Urteil vom 24.03.2006, Az.: 10 U 56/05 (Hs)) meint (leitsätzliches von aufrecht.de):
Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was – in Ermangelung anderer Anhaltspunkte – gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.

Domain-Newsletter #338

Der aktuelle Domain-Newsletter #338 von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.mobi - mTLD schreibt Premium-Domains aus
__afternic.de - Domain-Börse spricht deutsch
__Indien - .in meldet 200.000ste Domain
__ahd.de - Prioritätsgrundsatz vor der Kippe?
__Normalmaß - die Ruhe nach dem T.R.A.F.F.I.C
__Dezember - Paneuropäisches IP-Treffen in Brüssel
__Sao Paulo - ICANN-Meeting in Brasilien

DNL #338 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 15. November 2006

Admin-C oder was?

Mit der Kompetenz einiger Denic eG Mitarbeiter scheint es nicht weit her.

In meiner Eigenschaft als als Admin-C für verschiedene .de-Domains hatte ich dieser Tage verschiedentlich Kontakt zu Mitarbeitern der Denic eG. In diesen Fällen wurde ich, der ich lediglich als Admin-C eingetragen bin, jeweils als Inhaber angesprochen.

Wissen die Mitarbeiter der Denic selbst nicht, dass es einen Unterschied zwischen Admin-C und Inhaber gibt, ignorieren die den Unterschied einfach, oder dürfen sie an Formschreiben, die alle ausschließlich an Domain-Inhaber gerichtet zu sein scheinen, nichts verändern?

Kein Wunder, wenn sich Gerichte und Anwälte in dem Bereich ebenfalls massiv vertun.

Es wird Zeit für ein Seminar über die Position des Admin-C und wie man gegen im Ausland sitzende .de-Domain-Inhaber vorgeht – sofern sie die Rechte Dritter verletzen.

Dienstag, 14. November 2006

ICANN gibt Zukunftsplan für Anmerkungen frei

Am 12. November hat ICANN die Draft Version of the 2007-2010 Strategic Plan for Comment zum Herunterladen online gestellt.

Jeder darf die aktuelle Fassung per eMail kommentieren. Die Kommentare werden später online gestellt.

Montag, 13. November 2006

Eindrücke vom IGF

Wolfgang Kleinwächter berichtet euphorisch vom Internet Governance Forum in Athen. Ein lesenswerter Artikel, der das Interesse Deutschlands nicht gerade beschönigt.
Das Innovative am IGF ist, dass es ein neues Modell für die Entwicklung von Politiken zur Behandlung globaler Probleme repräsentiert. Regierungen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft diskutieren auf gleicher Augenhöhe miteinander.

[…|

Die durch das IGF hergestellte Kommunikations-Infrastruktur, die kein zentrales Entscheidungsgremium kennt, erlaubt es, eine primär an der sachlichen Herausforderungen orientierte Diskussion zu führen die nicht primär von nationale Interessen oder spezifischen Geschäftsmodellen diktiert wird.

[…]

Die deutschen Medien haben dem IGF kaum Aufmerksamkeit geschenkt.

[…]

Die deutsche Bundesergierung war auf niederer Ebene vertreten, deutsche Unternehmen kaum.

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