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Montag, 12. Dezember 2005

confetti.de II

Mittlerweile liegt mir das Urteil (LG Düsseldorf, vom 23.11.2005, Az.: 34 O 218/04) in der Sache confetti.de vor.

Nach Abmahnung durch ein in London situiertes Unternehmen, das Inhaberin der Domain confetti.co.uk ist, beschritt der Inhaber von confetti.de den Klageweg und war vor dem LG Düsseldorf erfolgreich.

Die Beklagte ihrerseits erkannte die geltend gemachten Ansprüche weitestgehend an. Ihr untersagte das Gericht,
[…] im geschäftlichen Verkehr die Zeichenfolge "Confetti" für die Bereitstellung von Informationen zu und der Planung und Gestaltung von Flyern, Events, Partys und Festen jeder Art zu verwenden.
Die Beklagte wurde weiter verurteilt,
in die Löschung der deutschen Wortmarke […] "Confetti" einzuwilligen, soweit es folgende Dienstleistungen und/oder Waren betrifft […]
Schließlich stellte das Gericht fest,
daß der Beklagten kein Anspruch gegenüber dem Kläger zusteht, es zu unterlassen, im Geschäftsverkehr unter der Internetadresse "confetti.de" ein Branchenbuch anzubieten und/oder zu unterhalten.
Trotz teilweisen Anerkenntnisses hat die Beklagte sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Freitag, 9. Dezember 2005

segnitz.de

Boris Höller von bonnanwalt.de hat den Link zu einer BGH-Entscheidung vom 09.06.2005 (Az: I ZR 231/01) über die Domain segnitz.de, deren Entscheidungsgründe jetzt veröffentlicht sind.

Die Gemeinde Segnitz wollte die Domain, die für die Weinhandlung A. Segnitz GmbH & Co. durch einen Dritten (Domain-Inhaber) registriert ist. In den ersten Instanzen hatte die Gemeinde Erfolg. Der BGH hat nun die Entscheidung des OLG Bamberg aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Dem Berufungsurteil aus Bamberg fehlt der Tatbestand, der Sach- und Streitstand kann auch den Gründen nicht entnommen werden, so dass das Urteil schon aus formalen Gründen aufgehoben werden konnte.

Davon abgesehen meint der BGH, das Vorbringen des Beklagten sei erheblich.
Erweist sich der von der Beklagten vorgetragene Sachverhalt als zutreffend, muss die Klage abgewiesen werden.

[…]

Nach dem Vortrag der Beklagten steht Segnitz & Co. neben der Marke ein Unternehmenskennzeichen an dem Firmenbestandteil „Segnitz“ zu. Dass der Verkehr – wie von der Beklagten behauptet – die Firma „A. Segnitz & Co.“ zu „Segnitz“ verkürzt, liegt auf der Hand und wird durch die von der Beklagten vorgelegten Unterlagen belegt.

Donnerstag, 8. Dezember 2005

Domain-Newsletter #290

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu - erfolgreicher Start der Sunrise Period
__Statistik - .com im Millionenrausch
__ICANN - Kommen 1-Zeichen-Domains?
__gTLD - Neues von .sco, .travel und .mobi
__kettenzüge.de - ist Domain-Grabbing legitim?
__rapidrefund.com - mit US$ 52.945,- vergütet
__Domain-Gutachten - Vorsicht vor Fake-eMails
__WIPO - Mediations-Workshops im Sommer 2006

DNL #290 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 7. Dezember 2005

Provider-PIs

Aber nicht nur EURid war heute mitteilungsfreudig, auch die beiden großen deutschen Provider haben etwas zur dotEU-Sunrise Phase 1 zu sagen. Schlund war zufrieden.

Die Pressemitteilung von Strato ist noch nicht online, wurde aber per eMail versandt. Die Headline lautet:
Neue .eu-Domains: Erfolgreicher und reibungsloser Start der Registrierungsphase bei STRATO

EURid Pressemitteilung

So, das war es also. Die erste Sunrise Phase hat ihren Höhepunkt überwunden, die Server sind ncht zusammengeklappt, alles im grünen Bereich.

EURid hat eine Pressemitteilung online gestellt:
[…]TOTALS

At 11:15:00, we had received 40.503 applications (> 40/second with peaks of >60/second).
At 12:00:00, we counted more than 80.000 applications (>23/second).
AT 13:55:00, we counted 95.370 applications.[…]

dotEU-Sunrise

Bisher läuft die Einspeisung der Daten bei EURid einwandfrei. Eine eMail wird von Seiten EURid mit Eingang der Daten generiert und an den Besteller unverzüglich weitergeleitet.

Die in der eMail vorhandenen Links sind derzeit jedoch noch nicht abrufbar, da die Server von EURid zur Zeit Schwerstarbeit leisten und sich nicht mit Kleinkram abgeben.

dotEU

Heute beginnt die Sunrise Period von dotEU. Fachleute rechnen mit lediglich 50.000 bis 60.000 Anmeldungen in der 1. Phase der Sunrise Period, die Inhabern von eingetragenen Marken und Öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit der Domainanmeldung gewährt.

Das sollte noch nicht dazu führen, die Rechner in Brüssel Schachmatt zu setzen. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen.

Dienstag, 6. Dezember 2005

kettenzüge.de

Professor Dr. Thomas Hoeren teilt via [INFOLAW-L] die Leitsätze der Entscheidung kettenzüge.de des LG Leipzig (Urteil vom 24.11.2005, Az.: 05 O 2142/05) mit, die die Kollegen von rechtsanwalt.de online gestellt haben:
1. Außer im Falle der Verkehrsgeltung hat ein Hersteller von Waren keinen Anspruch auf Unterlassung der Registrierung oder Nutzung einer IDN-Domain, die nur Waren beschreibt. Dies gilt jedenfalls, wenn der Hersteller bereits über die transskribierende Version nach altem Domainstandard verfügt und überdies auf andere Top-Level-Domains ausweichen könnte.

2. Für eine gezielte Behinderung im Sinne des Wettbewerbsrechtes müssen besondere Umstände hinzutreten, die eine Unlauterkeit begründen. Dies ist beispielsweise dann der Fall wenn durch die die systematische Blockade eines Themas mit Domain-Namen dem Mitbewerber die Nutzung eines beschreibenden Begriffs zur gleichen Thematik für seine eigene Webseite abgeschnitten wird.

3. Aus einem Angebot einer Domain zum Kauf folgt nicht ohne weiteres eine Unlauterkeit, da die Registrierung von Domains, um sie später an Interessenten zu veräußern, eine im Grundsatz anerkannte geschäftliche Betätigung ist.

Forenhaftung

Es ging bereits durch die gesamte iPresse, da darf das Domainblog nicht fehlen: heise.de haftet unmittelbar (also ohne Kenntnis) für rechtsverletzende Forenbeiträge. Mehr dazu bei heise.de

.asia

heise.de berichtet, in Vancouver habe ICANN beschlossen, eine asiatische Domainendung, .asia, einführen zu wollen.
Board resolutions

The week's meeting culminated in ICANN's Board of Directors public voting and approval of a resolution to enter into negotiations relating to the proposed commercial and technical terms of the .ASIA sponsored top level domain (sTLD) with the applicant.
heißt es im Abschlußpapier von ICANN.

Donnerstag, 1. Dezember 2005

Domain-Newsletter #289

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu - der Countdown läuft!
__WSIS - ein Gipfel, aber viele Sieger
__.be - Aufschwung dank Kostenlos-Aktion
__computer-partner.de - geschäftlich genutzt?
__bogota.com - Hauptstadt für US$ 159.500,-
__ITW - Domain-Recht in Berlin

DNL #289 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 30. November 2005

computer-partner.de

Bei den Kollegen von netlaw.de findet man die interessante Entscheidung des LG Düsseldorf (Urteil vom 01.06.2005, Az 2a O 9/05) zur Domain computer-partner.de und der Frage, wann man von einer geschäftlichen Nutzung einer Domain ausgehen kann:
Wird mit einer Domain eine rein privat genutzte Website adressiert, scheiden Unterlassungsansprüche aus Marken- und Titelschutzrechten aus. Allein die Tatsache, dass der Domain-Inhaber erst nach einer Abmahnung und mehr als ein Jahr nach der Registrierung eine Internetseite einrichtet, lässt noch nicht zwingend auf eine geschäftliche Nutzungsabsicht schließen. Eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr wird zwar dann angenommen, wenn eine Domain zum Verkauf angeboten wird, nicht aber, wenn ein potenzieller Käufer umgekehrt an den Domain-Inhaber herantritt.

1.com?

Laut de.internet.com erwägt ICANN die Freigabe von einstelligen Internetdomains. Im kommenden Jahr soll es sie geben. Bisher hielten vermutete technische Probleme von der Nutzung der Einzeichendomains ab.

Hier und da gibt es aber schon sehr kurze Domains: Als zur Zeit kürzeste Domain gilt nach wie vor -.kg.

ICANN in Vancouver

Ja, ICANN tagt im Moment in Vancouver.

.xxx

Bret Fausett teilt in einem aktuellen Podcast aus Vancouver, wo ICANN zur Zeit sein 3. diesjähriges Meeting abhält, mit, die Entscheidung, ob .xxx kommt, sei auf unbestimmte Zeit nach hinten verschoben, was das Aus für die Endung bedeute.

Info via intern.de.

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