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Montag, 12. September 2005

Pfändung

Schon ein paar Tage online (bei den Kollegen »Jaschinski Biere Brexl« hier in Berlin) ist der Beschluss des BGH Karlsruhe zur Frage der Pfändbarkeit von Domains (Beschluss vom 05.07.2005, Az.: VII ZB 05/05):
a) Eine "Internet Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.

b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.
[UpDate]
Die Entscheidung findet man auch als .html-Datei bei den Kollegen Beckmann und Norda, Michael H. Heng, den Kolleginnen und Kollegen von Aufrecht.de und auf zahlreichen anderen Webseiten.

Freitag, 9. September 2005

ENUM-Tag bei DENIC

»Der ENUM-Tag ist daher auch für Sie eine besuchenswerte Veranstaltung«, schreibt die Denic in einer Pressemeldung vom gestrigen Donnerstag. Und
Hier die genauen Daten:

ENUM-Tag der DENIC eG am

Mittwoch, den 28. September 2005 ab 10.30 Uhr im

Le Meridien Parkhotel Frankfurt, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt,

direkt am Hauptbahnhof Frankfurt gelegen.

Donnerstag, 8. September 2005

.kid

Kinder im Internet sollen geschützt werden, meinen die Damen und Herren vom Europaparlament, schreibt rp-online.de:
Das Europaparlament will das Internet für Kinder sicherer machen. Die Abgeordneten haben sich für eine spezielle Kinder-Domain ".kid" ausgesprochen.
Die Damen und Herren mögen mal einen Blick auf den Versuch in den USA werfen. In der #263 des Domain-Newsletters hieß es:
In die Hose gegangen ist in den USA bisher das Experiment, unterhalb des Landeskürzels .us mit .kids.us eine eigene Kinder-Domain zu etablieren. Die mit jährlichen Registrierungsgebühren von US$ 100,– bis US$ 150,– zuzüglich einer Prüfungsgebühr von weiteren US$ 250,– im Jahr ziemlich teueren Domains haben sich nicht zuletzt aufgrund zahlreicher inhaltlicher Beschränkungen trotz aller politischer Hoffnung nicht etablieren können. Obwohl im Vorfeld der Registrierung mehr als 1.700 Domains reserviert wurden, locken Angebote wie americaslibrary.kids.us, mummies.kids.us oder trampoline.kids.us kaum mehr Kinder hinter ihrer Playstation hervor. Der Kongress-Abgeordnete John Shimkus, einer der Initiatoren von .kids.us, muss im Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters zähneknirschend das Scheitern eingestehen. Doch einmal mehr erweist sich, dass das DNS technische Lösungen bieten kann; für inhaltliche Regelungen war und ist es jedoch nicht bestimmt.

Marken im Cyberspace

Wie markenbusiness.com berichtet, bietet die WIPO mit Sitz in Genf gemeinsam mit der International Trademark Association (INTA) am 12. Und 13. September 2005 in Vancouver (Kanada) das Forum »Trademarks in Cyberspace 2005«:
Auf dem Programm stehen Spezialprobleme, die sich durch den Gebrauch von Marken im Internet stellen wie Keyword-Werbung, die so genannten Mousetrapping, Phishing and pharming, Screen-scraping, Google bombing oder die Suchmaschinenoptimierung. Angesprochen werden aber auch Fragen rund um internationale Domain-Namen oder den Einsatz von Software, speziellen Services und Strategien zum Markenschutz.
Weitere Informationen auf den Seiten der INTA.

Und vorher gibt es von WIPO und INTA am selben Ort »das internationale Forum für Marken und Design 2005«

.name

Eine der »neuen« TLD-Verwaltungen versucht wieder einmal die Leiche wiederzubeleben:
Global Name Registry now offers .NAME domains/email addresses with 30 day Free Trial. .NAME is the first gTLD able to offer Free Trials on domain name registrations, and .NAME comes with email addresses as well!
Ob's gelingt? Eher nicht.

Das muss man natürlich auch noch dazu wissen:
(To be specific: .NAME third-level-domains can come with email addresses)

Domain-Newsletter #277

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__Sabotage - Manipulation durch "Google Bowling"
__Gratis eBook - So finden Sie die richtige Domain
__Statistik - .com und .de dominieren das Internet
__TLD-Update - Neues von .se, .in und .aero
__whirlpools.at - catch-all-Funktion sittenwidrig?
__flirt.se - Schweden-Happen für EUR 5.000,-
__Nic.at - Registrar-Seminar in Salzburg


DNL #277 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 7. September 2005

Domain und Steuern

Jurpc.de hat eine domainsteuerrechtliche Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.11.2004, Az.: 2 K 1431/03) online gestellt:
Bei den Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Domain-Adresse handelt es sich weder um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch um Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut.

EDV-Gerichtstag

Vom 21.09.2005 bis zum 23.09.2005 findet in Saarbrücken der 14. Deutsche EDV-Gerichtstag statt. Und der Domainblog ist dabei: Beim EdvGerichtsTag2005/GesprächsKreis.

Rahmenthema des 14. EDV-Gerichtstages ist "Kommunikation in der Rechtspflege". Da fügen wir Weblogger, von denen zahlreiche erscheinen, uns bestens ein.

Link-Urteil gegen Heise

Das Urteil des OLG München, bei dem der Heise-Verlag das Nachsehen hatte (es durfte kein Link zu auf die Website eines Anbieters von Software, mit der der Kopierschutz bei DVDs umgangen werden kann, gesetzt werden), hat nun RA Bahr online gestellt.

Gegen das Urteil hat der Heise Verlag Rechtsmittel eingelegt.

Info via [INFOLAW-L].

Montag, 5. September 2005

abebooks.de

Jurpc.de hat die Entscheidung adebooks.de des hOLG Hamburg (Urteil vom 25.11.2004, Az.: 3 U 33/03 Urteil vom 27.01.2005, Az.: 3 U 113/04) online gestellt:
Wird unter einer von Haus aus kennzeichnungskräftigen Internet-Domain (hier: "www.abebooks.com") ein Internetmarktplatz in Form einer gewerbsmäßigen Vermittlung des Kaufs und Verkaufs antiquarischer Bücher im Internet betrieben, so ist die Geschäftsaufnahme auch für das Inland prioritätsbegründend, obwohl die Betreiberfirma in Kanada domiziliert und nur englischsprachige Seiten benutzt.
Die Presseäußerung des interviewten Geschäftsführers eines Online-Dienstes für Preisvergleiche stellt grundsätzlich keine "Wettbewerbshandlung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG) dar, auch wenn darin Sonderangebote eines namentlich genannten Elektronik-Kaufhauses kritisch-bilanzierend bewertet werden.
Das war zunächst ein kleiner Griff daneben bei der Arbeit mit der Maus.

Hasso fass!

Bei der Nachlese meiner eMails der letzten beiden Wochen ist mir eine Entscheidung des OGH (Oberster Gerichtshof Österreich, Az. 4 Ob 131/05a) aufgefallen.

Der OGH meint, die catch-all-Funktion, die Domainprovider anbieten, damit tatsächlich nicht vorhandene, aber vom Internetnutzer im Browser eingegebene Subdomains auf die eigentliche Domain führen, sei wettbewerbswidrig. So verstehe ich jedenfalls, was Die Presse schreibt:
Diese "Catch-all"-Funktion geht für den OGH zu weit: Sie bewirkt, ähnlich dem Abfangen von Kunden vor Geschäftslokalen, eine sittenwidrige Kanalisierung von Kundenströmen (4 Ob 131/05a).
Das Urteil liegt mir noch nicht vor, aber die Ansicht des OGH ist mehr als bedenklich.

Eine Entscheidung Deutscher Gerichte zu diesem Problem ist mir bisher nicht bekannt. Rechtsstreite beziehen sich in diesen Fällen üblicherweise auf Markenrechtsverletzungen, die sich aufgrund der Eingabe eines Markennahmens als Thirdlevel-Domain ergeben (etwa: marke.domain.de). Die Rechtsverletzung geht dann aber m. E. nicht vom Domaininhaber oder-provider aus, sondern von demjenigen, der das Kennzeichen (Marke) in die Adresszeile seines Browsers tippt.

Domain-Newsletter #276

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist ebenfalls schon ein paar Tage da und bietet folgende Themen:

__Roadshow - .eu (dotEU) geht auf Europa-Tour
__pcNames.com - Suchtool für "ausgelaufene" Domains
__.cn-Boom - Machtwechsel in Asien
__Treuhand - bringt der BGH Licht ins Dunkel?
__TexasHoldem.se - .se-Domains auf dem Vormarsch
__Eyecatcher - Domains ins Licht gerückt
__Vancouver - Forum "Trademarks in Cyberspace"


DNL #276 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Domain-Newsletter #275

Der beinahe aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist schon länger da und bietet folgende Themen:

__.xxx - Politkrimi um Rotlicht-Domain!
__9 Millionen - .de bleibt auf Erfolgskurs
__.travel - Erste Reise-Domain online
__Allzeithoch - Weltweit 82,9 Mio. Domains
__BGH - Anwaltsnotar ist kein "Notariat"
__US$ 150.000 - Chena erwirbt vuelos.com
__Baum - Dissertation zum Internetrecht"


DNL #275 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Freitag, 19. August 2005

Pause

Hier ist wieder für 2 Wochen Pause.

News gibts wie immer bei muepe.de.

Donnerstag, 18. August 2005

.xxx kommt – etwas später

Erst am 15. September will ICANN über die gTLD .xxx entscheiden, berichtet intern.de.

Domain-Newsletter #274

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet neben den folgende Themen jetzt endlich auch Umlaute, denn wir sind auf einen neuen Anbieter zum Versand des Newsletters umgestiegen:

__ADR - Streitschlichtung für .eu im Portrait
__Risiko - US$ 2,75 Mrd. Schaden durch Phishing?
__gTLDs - Neues von .pro, .jobs und .travel
__Wayback-Machine - Zurück in die Domain-Zukunft
__property.com - Immobilienkult für US$ 750.000,-
__Domain-Parking - Strategie-Tipps für Keywords
__Neuauflage des "Skriptum Internetrecht"


DNL #274 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

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