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Dienstag, 14. Juni 2005

weltonline.de

Die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils zur Domain weltonline.de (Urteil vom 01.12.2004, I ZR 207/01) sind veröffentlicht. Bei haerting.de findet man Informationen dazu.

Treuhanddomains

Rechtsanwalt Bender von der Kanzlei MBK hat mir zwei schöne Urteile zum Thema treuhänderische Domainverwaltung vom LG Paderborn (Urteil vom 01.12.2004, Az.: 3 O 300/04) und dem OLG Hamm (Urteil vom 25.04.2005, Az.: 13 U 15/05) übersandt. Beide verweisen in der Urteilsbegründung auf Palandt/Heinrichs (64. Aufl., § 12 BGB, Rn 14 und 17):
Das Namensrecht ist als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht übertragbar […]. Allerdings kann der Namensträger einem anderen gestatten, seinen Namen zu benutzen. Dadurch wird der Berechtigte zwar nicht Inhaber eines Namensrechts. Er kann aber zur Geltendmachung der Rechte des Namensträgers ermächtigt werden und darf sich Dritten gegenüber auf die Priorität des von ihm benutzten Rechts berufen […].
Das OLG Hamm verweist zudem auf die eigene Entscheidung um die Domain veltins.com und erklärt kurzerhand:
Der Treuhänder hat keine schlechtere Position bei der Ausübung von Abwehransprüchen als der Treugeber, für den er die Rechtsposition letztlich ausübt.
Meh dazu im kommenden Domain-Newsletter.

Montag, 13. Juni 2005

Domain-Newsletter #263

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.xxx - Sperrbezirk statt Rotlichtviertel?
__TLDs - Neues von .travel, .mobi und .kids.us
__Statistik - .us in der Krise?
__aladon.de, die II. - Urteil veröffentlicht
__porker.com - Schwein gehabt für US$ 155.000,-
__Auszeichnung - Sedo gewinnt Internet-Awards
__Chaos Control 2005 - IT-Symposium in Wien

DNL #263 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 8. Juni 2005

aladon.de

Mittlerweile liegt auch die Urteilsbegründung des LG Düsseldorf (vom 27.04.2005, Az.: 34 O 51/05) in der Sache »aladon Peter Zinke« gegen die Betreiber der Suchmaschine »mrinfo.de« vor. Kollege Felix Richter hat dazu Informationen bereit gestellt.

Im morgen erscheinenden Domain-Newsletter #263 findet sich ein Artikel dazu.

Dienstag, 7. Juni 2005

ICANN Vize geht

ICANNs Vizepräsident für »policy support« Paul Verhoef nimmt seinen Abschied und wendet sich nach Europa, wo er am europäischen Galileo Projekt mitarbeitet.

Info via ICANN

Das Galileo Projekt der EU ist ein Satellitensystem, welches dem us-amerikanischen GPS und dem russischen GLONASS, beides militärische Systeme, Konkurrenz machen will.

NB: Natürlich ist der Job bei ICANN jetzt vakant. Wer Interesse hat findet alle Details für seine Bewerbung bei ICANN.

.kids.us

Wunsch, Wirklichkeit und politischer Wille klaffen nunmal auseinander. Deutlich wird das in dem schönen Artikel bei intern.de über den Werdegang der ursprünglich als TLD angedachten, dann aber als Third Level Domain unter ,us eingerichteten Kinderdomain .kids.us.
»Unter diesen Umständen [hohe Preise für die Domain + zusätzliche Kosten für die Kontrolle der Inhalte] dürfte es nicht verwundern, dass sich bis heute erst 21 Informationsanbieter bereit gefunden haben, eine Site unter .kids.us zu betreiben.«

Montag, 6. Juni 2005

KFZ-Patent

Wie Rechtsanwalt Kai Kähler soeben mitteilt, liegt nun das Urteil des Bundespatentgerichts in der Sache vor. Leider funktioniert der angegebene Link nicht.

Die Hintergundinformationen zum Streit über die KFZ-Domains gibt es bei Netlaw.de.

[UpDate]
Hier nun ein Link für das Urteil beim Kollegen Dr. Bahr. Die Patentnichtigkeitsklage war erfolgreich.

Info via [INFOLAW-L]

.mobi

Die Verträge für die neue gTLD .mobi sind fertig. Das ICANN Board muss sie nur noch absegnen.

Hier die Vorschläge für den .MOBI Sponsored TLD Verwaltungsvertrag und seine Anhänge.

Freitag, 3. Juni 2005

Einheitliche Sunrise

Wie Monika Ermert auf heise.de berichtet, hat die WIPO, auf Wunsch der ICANN, eine Untersuchung über die Gegebenheiten und Erfahrungen des Schutzes von geistigem Eigentum bei der Einführung neuer Top Level Domains vorgelegt.

WIPO schlägt vor, ein einheitliches Prozedere zum Schutze geistigen Eigentums bei der Einführung neuer TLDs zu entwickeln. Die Einführung eines Standards würde natürlich vieles vereinfachen, und Rechteinhaber (wie auch Nichtrechteinhaber, i.e. Cybersquatter) wüssten, woran sie sind. Problematisch dürfte sich aber die Frage erweisen, wie man die unterschiedlichen staatlichen Schutzrechte unter einen Hut bekommt.

Unter Ziffer 8.3 in den Absätzen 118 und 119 des Skripts werden die möglichen Voraussetzungen umrissen:
8.3 Preventive IP Protection Mechanisms

118. The experience gained thus far suggests that preventive IP protection mechanisms should satisfy (at least) the following requirements:

(i) Protection mechanisms should be effective in order to prevent new gTLDs from turning into cybersquatting havens, which would not only damage the interests of IP owners, but also the reputation and credibility of the gTLDs in question;

(ii) Protection mechanisms should be designed in a way that minimizes the potential for abuse. The more a mechanism is open to abuse, the less credibility and legitimacy it will have, and the less it can serve its purpose;

(iii) Protection should be balanced and take account of rights and interests of third parties wherever this is reasonably feasible;

(iv) The protection mechanism should be practicable and not overly complex, and should not cause undue delays in the introduction or functioning of the gTLD as a whole.

119. So far, the following preventive protection models can be identified:

(i) Watch services, possibly combined with preferential options to initiate a dispute resolution procedure against abusive registrations;

(ii) Defensive registrations, possibly combined with a preferential registration period;

(iii) Exclusion mechanisms, as suggested in the First WIPO Report;

(iv) Sunrise mechanisms that allow right holders to register domain names corresponding to their IP rights before the general public.

Donnerstag, 2. Juni 2005

Domain-Newsletter #262

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu (dotEU) - der Sunrise-Nebel lichtet sich!
__Zetetic - Traum-Renditen im Domain-Handel?
__ENUM - Telefon-Domains gefragt wie nie
__schmidt.de - Sat 1 geht in Berufung
__Domain-Parking - Sedo bietet Subdomain-Feature
__Zauberwort - VoIP lässt die Preise steigen
__ENUM - Informationsnachmittag in Zürich

DNL #262 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

.xxx

ICANN hat gestern mitgeteilt, dass nun eine weitere neue sogenannte »sponsored« Top Level Domain (sTLD, wir bleiben aber bei dem Begriff gTLD) ins Rennen geht:

.xxx


Man befindet sich in Vertragsverhandlungen. Damit fände endlich die Pornoindustrie ihr Zuhause. Es wird wohl aber nichts an expliziten Seiten unter anderen Domainendungen ändern.

Info via ICANNBlog.

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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