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Donnerstag, 21. April 2005

aladon.de II

Wie die Kollegen von Aufrecht.de mitteilen, bestätigte das LG Düsseldorf (Urteil vom 30.03.2005, Az.: 2a O 10/05) eine frühere, im einstweiligen Verfügungsverfahren am 19.01.2005 ergangene Entscheidung zur Frage von für den direkten Konkurrenten werbenden Links.

»Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen.«

Domain-Newsletter #256

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da.

Der Domain-Newsletter bietet diesmal folgende Themen:

__.eu (dotEU) — Startphase rückt näher!
__China — schon 1,85 Millionen Domains registriert
__Die 10 besten Tipps fuer Business-Domains
__müller.de — LG Hamburg kippt Treuhandmodell
__Die Milch machts — cow.com erzielt US$ 45.400,–
__Berlin — Sedo gewinnt Gründerpreis
__Ausblick — 2. ICANN-Meeting in Luxemburg

Im Archiv des Newsletters findet man frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

DNL #256 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuelle Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Dienstag, 19. April 2005

ICANNs Zukunft

Wolfgang Kleinwächter zieht bei Telepolis eine Bilanz des ICANN-Meetings in Mar del Plata und fragt Wie amerikanisch bleibt ICANN?.

Donnerstag, 14. April 2005

Domain-Newsletter #255

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da.

Der Domain-Newsletter bietet diesmal folgende Themen:

__.eu (dotEU) — Zeitplan aktualisiert!
__ICANN — .jobs und .travel kurz vor Einführung
__GDNX — neue Domain-Börse will Markt aufmischen
__Runde Sache — der Domain-Kreislauf
__literaturhaus.de — BGH liest OLG die Leviten
__Weblogs — Impressum beim Online-Journal?
__Tierisch — US$ 75.000,– für petsupplies.com
__ICANN-Studienkreis — Meeting in Brüssel

Im Archiv des Newsletters findet man frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

DNL #255 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuelle Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 13. April 2005

Anzeigenverwertung

INFOLAW-L weist auf einen Artikel in der Neuen Züricher Zeitung hin, demnach das Schweizer Bundesgericht (Urteil vom 04.02.2005, Az.: 4C.336/200) sich zur Frage von im Internet systematisch zusammengesuchten und auf einer Internetseite zusammengestellten und kommerziell verwerteten Kleinanzeigen geäußert hat. Dies Form der Informationsbeschaffung und -vermarktung ist nach Ansicht des Gerichts nicht wettbewerbswidrig.

Das Urteil vom 04.02.2005 findet man auf bger.ch, sofern man das Aktenzeichen »4C.336/2004« eingibt.

müller.de

Kollege RA Möbius erklärt in einer Pressemitteilung, über die Mutter aller Umlautdomains »müller.de« habe nun das LG Hamburg (Urteil vom 26.01.2005, Az.: 302 O 116/04) entschieden.

Das LG Hamburg hält sich an gängige Rechtsprechung und meint, auch bei Gestattung eines Namensträgers sei es einem Dritten nicht erlaubt, eine entsprechende Domain zu registrieren. Herr Müller kann Herrn Schmidt also nicht bitten, für ihn unter dem Namen Schmidt die Domain zu registrieren.

Montag, 11. April 2005

Metasuchmaschine

INFOLAW-L hatte bereits am 08.04.2005 auf ein Urteil des LG Berlin (vom 22.2.2005, Az: 27 O 45/05) hingewiesen:

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine Metasuchmaschine

1. Suchmaschinen trifft insbesondere dann eine Störerhaftung, wenn ein Hyperlink aufrechterhalten bleibt, obwohl eine zumutbare Prüfung, insbesondere nach einer Abmahnung oder Klageerhebung ergeben hätte, dass mit dem Hyperlink ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird.

2. In Sachen Störerhaftung besteht kein Unterschied zwischen einer Suchmaschine und einer Metasuchmaschine. Dass letztere keine eigenen Crawler einsetzt, vermag eine unterschiedliche rechtliche Betrachtung nicht zu rechtfertigen. Auch Metasuchmaschinen verwenden Software, die die Ergebnisse anderer Suchmaschinen abfragt und, aufgrund dessen die jeweiligen Ergebnisse angezeigt werden. Es ist nicht dargetan, dass es einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde, die URL-Adressen der angegriffenen Einträge zu blocken und damit deren künftige Anzeige zu verhindern.

3. Der Betreiber einer Meta-Suchmaschine haftet auch dann als Mitstörer für die Darstellung eines Eintrags einer abgefragten Suchmaschine, wenn er das Abfrage-Ergebnis nach Abmahnung nicht selbst reproduzieren kann.

Das Urteil findet man bei aufrecht.de

.net

Nachdem die Arbeit des »unabhängigen« Unternehmens Telecordia bei der Prüfung der Kandidaten für die Verwaltung von .net in Zweifel gezogen wurde, werden die zweifelhaften Ergebnissen von Telecordia, laut Vint Cerf untersucht. Und so lange untersucht wird, wird wohl ICANN keine Entscheidung über die zukünftige .net-Verwaltung fällen.

Info via icann.Blog.

.travel + .jobs [update]

Auf dem ICANN-Meeting vergangene Woche in Mar del Plata in Argentinien hat ICANN tatsächlich die Einführung der neuen generichen Top Level Domains .travel und .jobs beschlossen.

Unklar ist noch, wie mit den Second Level Domains, die Länder bezeichnen umgegangen werden soll, also www.[land].jobs.de und www.[land].travel.de. Dazu werden GAC und GNSO sich noch äußern.

Auf dem ICANN-Meeting vergangene Woche in Mar del Plata in Argentinien kam es nicht zu einer abschließenden Entscheidung, ob die neuen generichen Top Level Domains .travel und .jobs eingeführt werden. Die Sache wird weiter geprüft von der GAC und der GNSO.

Info via icann.Blog.

literaturhaus.de

Und wieder eine Entscheidung des BGH, die endlich ihre Gründe gefunden hat: literaturhaus.de (Urteil vom 16.12.2004, Az.: I ZR 69/02):

a) Der Bezeichnung "Literaturhaus e.V." fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein. Für den Schutz als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG und als Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich.

b) Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich registrieren läßt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

Info via muepe.de, wo man auch den Link zum Urteil der Vorinstanz, dem OLG München, findet.

Donnerstag, 7. April 2005

hotel-maritim.dk

Wie Thomas Hoeren bereits am 05.04.2005 via INFOLAW-L mitgeteilt hat, liegt eine BGH-Entscheidung vor (Urteil vom 13.10.2004, Az.: I ZR 163/02 – OLG Hamburg LG Hamburg), die die Frage der internationalen Zuständigkeit verfeinert:

Amtlicher Leitsatz:

a) Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ reicht es aus, daß die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Inland behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Zuständigkeit ist nicht davon abhängig, daß eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist.

b) Nicht jedes im Inland abrufbare Angebot ausländischer Dienstleistungen im Internet kann bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kennzeichenrechtliche Ansprüche auslösen. Erforderlich ist, daß das Angebot einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist.

Domain-Newsletter #254

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da.

Der Domain-Newsletter bietet diesmal folgende Themen:

__.net-Report — ICANN in der Kritik
__Domains — ICANN bekräftigt Steuer-Pläne
__Statistik — .org und .net im zweiten Frühling
__Indien — .in übertrifft alle Erwartungen
__inside-Domains — Intel zeigt sich nachgiebig
__Domain-Parking — die clevere Alternative?
__Gute Karten — US$ 46.000,– für tiltpoker.com
__Internetauftritt — Kompaktseminar für Webmaster

Im Archiv des Newsletters findet man frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

DNL #254 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuelle Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 6. April 2005

Registrarverband

Am Montag haben österreichische Domainregistrare den österreichischen Registrarverband gegründet. Den Mitgliedern des Verbandes geht es um die Verbesserung der technischen und administrativen Abläufe und Transparenz in der österreichischen Domainverwaltung nic.at.

Wie der Vorsitzende des Verbandes, Herbert Vitzthum mitteilt, habe bereits die Gründung des Verbandes Bewegung in die österreichische Domainverwaltung gebracht.

Info via computerwelt.at.

Warmwerden

Bevor das Weblog wieder richtig brummt, vorher noch meinen Dank an Peter Müller (muepe.de), der freundlicherweise, ohne offizielle Übergabe des Holzes, die Domainnewsletterstaffel fortgeführt hat.

Danke!

dotEU

Nachdem natürlich genau dann, wenn der domainblog Urlaub macht, sich EURid und ICANN einigen und der Start von dotEU tatsächlich greifbar wird, hat EURid in einem aktuellen Newsletter genau das, was seit zwei Wochen alle wissen, bekannt gegeben. Wir wundern uns über nichts.

Darüber hinaus teilt EURid in dem heute erschienen Newsletter mit, dass die Akkreditierung der Registrare für dotEU im Mai 2005 beginnt. Wer mehr über die Voraussetzungen wissen will, die ein zukünftiger dotEU-Registrar mitbringen muss, findet bei EURid weitere Informationen.

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