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Donnerstag, 24. Februar 2005

maggi.com

Nach langjährigem Ringen hat der Konzern Nestlé (Société des produits Nestlé SA) nun vor dem Schweizerischen Bundesgericht (Urteil vom 21.01.2005, Az.: 4C.376/2004) die Domain maggi.com erstritten, die Herrn Romeo Maggi gehörte.

Mehr dazu bei muepe.de.

Das Urteil findet man beim Bundesgericht.

Domain-Newsletter #248

Donnerstag ist Newslettertag bei domain-recht.de.

Im aktuellen Domain-Newsletter gibt es folgende Themen:

__Indien — Rekordanstieg auf 75.000 .in-Domains
__DROA — wieder Abzock-Mails aufgetaucht
__Umlaut-Phishing — Mozilla rudert zurück
__Asien — bald 100 Millionen neue Domains?
__tipp.ag rechtskräftig — BGH hält OLG-Urteil
__Nachbarschaftstherapie — zwei Mal US$ 50.000,-
__.co.uk — Insel-Domain birgt großes Potential
__ICANN — April-Meeting in Marina del Plata

Im Archiv des Newsletters findet man frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

DNL #248 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuelle Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 23. Februar 2005

mho.de

Eine neue BGH-Entscheidung (Urteil vom 09.09.2004, Az. I ZR 65/02) zum Domain-Recht ist heute veröffentlicht worden und liegt zum herunterladen bereit. Sie beschäftigt sich mit Namensrecht: §§ 5, 15 MarkenG und § 12 BGB:

»Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer – für sich genommen rechtlich unbedenklichen – Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 – shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. – maxem.de)«

Info via Bonnanwalt.de

Direktor, irgend jemand?

ICANN sucht einen Board-Director. Die Nominierungsphase läuft seit Montag und geht bis Freitag den 11.03.2005. Das Nominierungsformular und die Liste der Voraussetzungen, die der Kandidat mitbringen muss, findet man hier.

Info via ICANNblog

.in – über 75.000

Die Registrierungswelle der .in-Domains rollt. Mittlerweile sind mehr als 75.000 .in-Domains registriert. Das Ziel, 200.000 registrierte Domains binnen eines halben Jahres vorweisen zu können, wird sicherlich deutlich früher erreicht.

Info via webindia123.com

Dienstag, 22. Februar 2005

Impressum

Der Newsletter von JurPC stellt auch eine Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 09.09.2004, Az.: 5 U 194/03) vor, die sich mit Domain-Hiding, Spam und Mitstörerhaftung auseinandersetzt. Die Leitsätze lauten:

»1. Der im Impressum einer Internetseite als Verantwortlicher genannte Diensteanbieter ist - insbesondere im Fall des sog. Domain-Hiding - für die zugänglich gemachten Leistungen auch dann verantwortlich, wenn er nicht Domain-Inhaber ist. Objektiv widersprüchliche Impressum-Angaben, die auf zwei unterschiedliche Unternehmen verzweigen begründen jedenfalls eine Verantwortlichkeit als Mitstörer.

2. Zu dem Verteidigungsvorbringen eines für die Versendung von Spam-Mail (Mit)Verantwortlichen, ein unbekannter Dritter habe seine Impressum-Angaben missbraucht und ohne sein Wissen mit einer anderen Seite verlinkt.«

soco.de

JurPC hat nun auch die Entscheidungsgründe der BGH-Entscheidung (Urteil vom 22.07.2004, I ZR 135/01) über die Domain soco.de veröffentlicht. Zur Erinnerung: die Leitsätze lauten:

»a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt.

b) Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hin, daß sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen.«

Montag, 21. Februar 2005

WGIG II

Wolfgang Kleinwächter auf Telepolis zur WGIG-Tagung vergangener Woche:

»In der Diskussion um die Regelung der Internet Governance geht es darum, ob ICANN oder eine UN-Organisation das Sagen haben soll«

WGIG

Die Working Group of Internet Governance (WGIG) hat getagt und getagt, nämlich im November 2004 und jetzt vom 14. bis 18. Februar und legt nun einen vorbereitenden Bericht vor, der als .pdf-Datei herunter geladen werden kann.

Info via ICANNblog.

Mehr Insiderinformationen zu der Tagung gibt es im Blog von Vittorio Bertola, der mitgetagt hat.

neue gTLDs

Am kommenden Donnerstag (24.02.2005) ist Board-Meeting der ICANN. Mit auf der Agenda stehen neue mögliche Domainendungen wie .asia, .cat und .xxx. .asia und .cat wurden bereits während des Board-Meetings am vergangenen Freitag besprochen. Ergebnisse sind bisher nicht bekannt.

Weiter wird am Donnerstag der Start von .eng.pro, der neuen Subdomain unter .pro diskutiert. Was es da noch zu diskutieren gibt? Und auch Themen wie die Delegation von .tl (Timor-Leste), die Redelegation von .fk (Falkland Islands - Malvinas) sowie .net RFP stehen auf der Agenda.

tipp.ag

Wie der Beklagtenvertreter in dem Rechtsstreit um die Domain tipp.ag mitteilt, hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen. Damit ist das Urteil des OLG Hamburg (vom 02.06.2004, Az.: 5 U 162/03) rechtskräftig. Die Folgen für den Rechtsstreit um die Domain vaterschaftstest.ag sind absehbar.

Ob nun eine Abmahnungswelle kommt, bleibt abzuwarten. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass einige Unternehmen sich unliebsame Domainkonkurrenz vom Hals schaffen. Problematisch wird nun auch die Frage nach den Inhabern von .tv-Domains. Müssen bei kommerziellen Angeboten die Domaininhaber TV-Unternehmen sein?

Im Falle einer Abmahnung wegen einer .ag-Domain gilt von jetzt an: Angriff ist die beste Verteidigung! Unternehmen, die abmahnen, werden sich an das LG Hamburg wenden. Um dem vorzubeugen, wird der Abgemahnte eine negative Feststellungsklage bei einem anderem Gericht einreichen müssen.

Freitag, 18. Februar 2005

ungenutzte Domain

Bei muepe.de findet sich der Hinweis auf ein aktuelles Urteil des LG München I (Urteil vom 18.03.2004, 17 HK O 16715/03):

»Wer eine Domain lediglich registriert, mit ihr aber noch kein Internetangebot adressiert, handelt nicht im geschäftlichen Verkehr. Er maßt sich auch keinen fremden Namen an. Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG, § 12 BGB, §§ 1, 3 UWG a. F. scheiden daher aus. Das gilt auch dann, wenn die Domain neben anderen lediglich vorrätig gehalten wird.«

.in 24.000 Domains in 1 Std.

.in verzeichnete bei Eröffnung am 16.02.2004 in der ersten Stunde nahezu 24.000 Registrierungen.

Domain-Newsletter #247

Donnerstag ist Newslettertag bei domain-recht.de.

Im gestern erschienene Domain-Newsletter gibt es folgende Themen:

__.in-Domains — Live-Registrierung gestartet!
__Freie Domains — DomainHype hilft beim Backorder
__WHOIS-Daten — heute schon GEZahlt?
__IDNs — Phishing durch Umlaut-Domains?
__ccTLD — Neues von .as, .pt, .hu und .si
__aladon.de — Markenverbot in Suchmaschinen
__fireandice.com — verkauft für US$ 21.500,–
__Zürich — E-Commerce und digitale Signatur

Im Archiv des Newsletters findet man frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

DNL #247 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuelle Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Donnerstag, 17. Februar 2005

Vint Cerf sein nobel preisen

Vinton G. Cerf und Robert E. Kahn erhalten den Turing Award für die Entwicklung von TCP/IP, das Protokoll auf dem die Kommunikation des Internet basiert. Der Turing Award gilt als der Nobelpreis der Informatik.

Info via heise.de.

Mittwoch, 16. Februar 2005

Kosten bei sofortigem Anerkenntnis

Eine neue Domain- bzw. Kostenrechtentscheidung vom LG Düsseldorf (Urteil vom 2. Februar 2005, Az: 34 O 206/04) bei netlaw.de:

»Leitsatz

Wird der Inhaber einer Domain unterhalb von .com vor Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der die Übertragung einer Domain auf einen Dritten verhindert werden soll, nicht abgemahnt, sind dem Kennzeichen-Inhaber die Kosten des Verfügungsverfahrens aufzuerlegen, wenn der Domain-Inhaber den Unterlassungsanspruch nach Widerspruch sofort anerkennt. Die bloße Besorgnis, die Domain könne zwischen Abmahnung und Zustellung einer Verfügung ins Ausland übertragen werden, reicht für einen Verzicht auf das Erfordernis einer Abmahnung nicht aus.«

.in

Zur Erinnerung:

».IN domain names will be available to everyone on February 16! Companies, individuals, and organizations in India and abroad are eligible. Show your pride by using a .IN domain name -- the symbol of India's future!«

Der 16. Februar, das ist heute.

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