SPAM und Admin-C
Was wir schon immer wussten hat nun das LG Berlin (Beschluss vom 26.09.2005, Az.: 16 O 718/05) bestätigt:
Der Admin-C haftet auch für unerwünschte Werbe-eMails. Die Entscheidung wird aber erst verständlich, wenn man die Informationen von Jörg Heidrich auf heise.de liest. Andernfalls bekommt man das ungute Gefühl, der Admin-C würde unmittelbar haften.
[Info via heise.de]
Der Admin-C haftet auch für unerwünschte Werbe-eMails. Die Entscheidung wird aber erst verständlich, wenn man die Informationen von Jörg Heidrich auf heise.de liest. Andernfalls bekommt man das ungute Gefühl, der Admin-C würde unmittelbar haften.
[Info via heise.de]
dading - 30. Sep, 17:17
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