limmi
Die erste Zivilabteilung des Bundesgerichtes (Schweiz) hat eine staatsrechtliche Beschwerde im Streit um Internet-Domainnamen »limmi.com« und den Markennamen »limmi« abgewiesen.
Ganz nachvollziehbar ist der Streit zwischen den ehemaligen Geschäftspartnern, die Fruchtsäfte prodzierten und vertrieben nicht: was das tagblatt.ch da schreibt scheint ein wenig durcheinander. Wer ist nun Markeninhaber und Inhaber der .com, der .ch- oder der .it-Domain?
Ganz nachvollziehbar ist der Streit zwischen den ehemaligen Geschäftspartnern, die Fruchtsäfte prodzierten und vertrieben nicht: was das tagblatt.ch da schreibt scheint ein wenig durcheinander. Wer ist nun Markeninhaber und Inhaber der .com, der .ch- oder der .it-Domain?
dading - 13. Jan, 15:18
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