Abmahnungswellentief
Die Vorsitzende des Vereins Abmahnwelle e.V., Frau Jutta R, wurde erfolgreich wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsrecht abgemahnt, teilt der Kollege Frhr. v. Gravenreuth in einer Pressemiteilung mit. Im geschlossenen Bereich der Internetseite führten Mitglieder und Nutzer des Vereins auch Rechtsberatungen in Einzelfällen durch.
Frau R. erkannte den Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Ulm (Az.: 3 O 530/04) an. Ein weiteres einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Verein (LG Ulm, Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.
Frau R. erkannte den Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Ulm (Az.: 3 O 530/04) an. Ein weiteres einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Verein (LG Ulm, Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.
dading - 13. Jan, 12:54
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