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Donnerstag, 19. Oktober 2006

Zeitung naiv

So kann das mit dem Domains auch sein:

Die Salzburger Nachrichten berichten über eine ADR-Entscheidung, bzw. halt, sie berichten über den Inhaber von .eu-Domains wie arzt.eu, blumen.eu usw., die ihm im Rahmen der Sunrise aufgrund obskurer Markenanmeldungen zugefallen sind und nun im ADR-Verfahren abgesprochen wurden.

Aber halt, von obskuren Markenanmeldungen steht da nichts, sondern
Er ließ allgemein verwendete Begriffe oder auch bereits vorhandene Domain-Namen als handelsrechtliche Marken eingetragen.
(Yeah! »eingetragen« steht da. Endredaktion? Ich bitte, das ist finanziell gar nicht möglich, ist doch Onlineauswuchs einer Tageszeitung.)

Aber allgemein verwendete Begriffe lassen sich nicht einfach so als Marke anmelden. Da sei das Markengesetz vor, das in Europa beinahe einheitlich ausgeführt ist.

Der Betroffene sagt dazu (zur ADR-Entscheidung, nicht zu den Auswüchsen der Tageszeitung):
Ich habe einfach nur die Gesetze ausgenutzt.
Und die Marken berechtigten ihn, die Domains zu registrieren. Meint er.

Hier liegt ein kleiner Denkfehler: Alle Marken wurden im selben Muster registriert, und zwar als "A&R&Z&T", "B&L&U&M&E&N" oder "F&K&K". Als solche sind dann auch allgemeine Begriffe problemlos registrierbar, nur – es sind dann keine allgemeinen Begriffe mehr. Damit war er eher berechtigt Domains wie "aundrundzundt.eu" zu registrieren, oder betletuetmeteetn.eu. Schöne Domainnamen kommen da zustande. Er durfte tatsächlich auch das »&« ganz weglassen und nicht durch ein ähnliches Zeichen ersetzen. Die Option bestand. Aber die teleologische Reduktion der entsprechenden Normen … Juristen, bitte mitdenken. Dann haut es einfach nicht mehr hin und die ADR-Entscheidung erweist sich als korrekt.

Doch das ist nicht Thema. Thema ist der Journalismus, der sich hier offenbart. »SN«, so das Zeichen des Autors, hat einen unrecherchierten Werbe- und Gefälligkeitsartikel hingeschmiert Artikel verfasst, der nicht von hoher Fachkompetenz zeugt. Wir nehmen an, das schaffte er locker ohne einen Blick in die ADR-Entscheidung, das Markenregister, die .eu-Sunrise Regeln oder die EU-Verordnungen zu werfen.

Lasst es einfach bleiben, wo ihr keine Ahnung habt.

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