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Domains

Mittwoch, 22. November 2006

solingen.info by BGH

Leider hatte ich bisher keine Zeit, die Entscheidung des BGH (Urteil vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03) zur Domain solingen.info zu lesen. Statt dessen habe ich mich erstmal mit dem Artikel auf intern.de begnügt, der ausreichend Aufschluss über das Urteil gibt:
"Denkbar" ist es demnach aber, eine Zuordnungsverwirrung zu vermeiden, wenn der Stadtname unter einer ausländischen TLD (karlsruhe.at) betrieben wird. Oder, wenn man als dritter die TLD .com nutzt! Denn darin sieht der BGH offenbar im Unterschied zu .info eine eher spezifische (kommerzielle) Nutzung, die eine Zuordnung von Domain und Gebietskörperschaft weniger wahrscheinlich macht.
Der BGH gab der Klage der Stadt Solingen statt.

Donnerstag, 16. November 2006

ariel.ch

Wie Markenbussiness.com bereits am 13.11.2006 berichtete, haben The Procter & Gamble Company and Procter zusammen mit Procter & Gamble Service GmbH mit Sitz in Schwalbach (Taunus) vor der WIPO als Streitbeilegungsgericht für .ch die Domain ariel.ch erstritten.

Inhaber der Domain war Ariel Hauser aus Wangen an der Aare (Schweiz). Die Antragsteller sind Inhaber einer Schweizer Marke Ariel mit der Priorität 21.04.1988.

Das WIPO-Panel besetzt mit dem Experten Theda König Horowicz entschied am 02.11.2006 den Transfer der Domain (Case No. DCH2006-0012) und begründete das wie folgt:
In this regard [gemeint ist die Entscheidung zu maggi.com], the Expert considers that the interest of a multinational group such as Procter & Gamble, which owns and has been extensively using in Switzerland the “ARIEL” trademark for decades, is higher than the interest of the Respondent who has registered his first name as a domain name, but who has not used the said domain name for a website in five years and who has not taken position in the present proceedings. The registration of the domain name at issue does therefore infringe the rights of the Claimants in their well-established mark “ARIEL”

Dienstag, 7. November 2006

hOLG Hamburg wider »first comes, first served«

Es wird wieder einmal enger für Domainspekulanten:

Das hanseatische Oberlandesgericht vertritt in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/05) die Auffassung, eine jüngere Unternehmung könne aufgrund ihres Firmennamens den langjährigen Inhaber einer Domain um diese bringen.

Solches hatten wir ja bereits mit der Entscheidung literaturen.de des LG Düsseldorf (Urteil vom 06.07.2001, Az.: 38 0 18/01).

Nähere Ausführungen zum Urteil aus Hamburg vom Kollegen Karsten Prehm bei Markenbusiness.

Montag, 30. Oktober 2006

tschechische-republik.xx

Das Landgericht Berlin hat einen von 5 Rechtsstreiten, die die Tschechische Republik gegen Domain-Grabber führt entschieden. Das Urteil (Urteil vom 26.09.2006, Az.: 9 O 355/06) ist von ordentlichem Interesse. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass, auch wenn die Tschechische Republik eigentlich so nicht heisst (es ist ja nur die Übersetzung des tschechischen Namens), kann sie Namensrechte für diesen Begriff geltend machen.

Weitere Informationen gibt es beim Ministry of Foreign Affairs Czech Republic.

Donnerstag, 19. Oktober 2006

Zeitung naiv

So kann das mit dem Domains auch sein:

Die Salzburger Nachrichten berichten über eine ADR-Entscheidung, bzw. halt, sie berichten über den Inhaber von .eu-Domains wie arzt.eu, blumen.eu usw., die ihm im Rahmen der Sunrise aufgrund obskurer Markenanmeldungen zugefallen sind und nun im ADR-Verfahren abgesprochen wurden.

Aber halt, von obskuren Markenanmeldungen steht da nichts, sondern
Er ließ allgemein verwendete Begriffe oder auch bereits vorhandene Domain-Namen als handelsrechtliche Marken eingetragen.
(Yeah! »eingetragen« steht da. Endredaktion? Ich bitte, das ist finanziell gar nicht möglich, ist doch Onlineauswuchs einer Tageszeitung.)

Aber allgemein verwendete Begriffe lassen sich nicht einfach so als Marke anmelden. Da sei das Markengesetz vor, das in Europa beinahe einheitlich ausgeführt ist.

Der Betroffene sagt dazu (zur ADR-Entscheidung, nicht zu den Auswüchsen der Tageszeitung):
Ich habe einfach nur die Gesetze ausgenutzt.
Und die Marken berechtigten ihn, die Domains zu registrieren. Meint er.

Hier liegt ein kleiner Denkfehler: Alle Marken wurden im selben Muster registriert, und zwar als "A&R&Z&T", "B&L&U&M&E&N" oder "F&K&K". Als solche sind dann auch allgemeine Begriffe problemlos registrierbar, nur – es sind dann keine allgemeinen Begriffe mehr. Damit war er eher berechtigt Domains wie "aundrundzundt.eu" zu registrieren, oder betletuetmeteetn.eu. Schöne Domainnamen kommen da zustande. Er durfte tatsächlich auch das »&« ganz weglassen und nicht durch ein ähnliches Zeichen ersetzen. Die Option bestand. Aber die teleologische Reduktion der entsprechenden Normen … Juristen, bitte mitdenken. Dann haut es einfach nicht mehr hin und die ADR-Entscheidung erweist sich als korrekt.

Doch das ist nicht Thema. Thema ist der Journalismus, der sich hier offenbart. »SN«, so das Zeichen des Autors, hat einen unrecherchierten Werbe- und Gefälligkeitsartikel hingeschmiert Artikel verfasst, der nicht von hoher Fachkompetenz zeugt. Wir nehmen an, das schaffte er locker ohne einen Blick in die ADR-Entscheidung, das Markenregister, die .eu-Sunrise Regeln oder die EU-Verordnungen zu werfen.

Lasst es einfach bleiben, wo ihr keine Ahnung habt.

Exakte Preise

Es hat mich einige Wochen Zeit und diverse eMails gekostet. Schließlich bekam ich doch noch die Antwort auf meine Frage:

»Wie sind die genauen Preise für die Domains hotels.eu und shopping.eu?«

In der offiziellen Meldung von Sedo hieß es:
Beide Domains fanden denselben Käufer, dem hotels.eu gut 250.000 Euro und shopping.eu rund 150.000 Euro wert waren.
Nicht gerade präzise, die Daten. Der Formulierung entnehme ich, dass hotels.eu nicht 250.000,– Euro, sondern etwas mehr, und shopping.eu jedenfalls nicht genau 150.000,– Euro erzielte.

Die Antwort kam eben nach zähem Ringen:
hotels.eu: 253.500,– EUR

shopping.eu: 150.000,– EUR
Na bitte, geht doch.

NB: Jetzt stehen sie auch endlich im Domain-Spiegel.

Montag, 9. Oktober 2006

kinski-klaus.de

Wie mittlerweile allenthalben bekannt sein sollte, hat der Bundesgerichtshof sich in einer Presseerklärung zur Entscheidung (Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 277/03) über die Domain kinski-klaus.de geäußert.

Anspruchsteller sind die Erben von Klaus Kinski, die die Anwaltskosten aus einer Abmahnung gegen die Abgemahnten geltend machten. Die Kläger waren in allen Instanzen erfolglos:
Im vorliegenden Fall hat der I. Zivilsenat einen Anspruch wegen eines Eingriffs in die vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts schon deshalb nicht für gegeben erachtet, weil dieser Schutz mit dem Ablauf von zehn Jahren nach dem Tod von Klaus Kinski erloschen sei. Er hat damit die für den postmortalen Schutz des Rechts am eigenen Bild in § 22 KUG festgelegte Schutzdauer von zehn Jahren auf den Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts übertragen. Die gesetzliche Begrenzung der Schutzdauer des Rechts am eigenen Bild beruhe nicht nur auf dem Gedanken, dass das Schutzbedürfnis nach dem Tod mit zunehmendem Zeitablauf abnehme. Sie schaffe auch Rechtssicherheit und berücksichtige das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit, sich mit Leben und Werk einer zu Lebzeiten weithin bekannten Persönlichkeit auseinandersetzen zu können.

Mittwoch, 4. Oktober 2006

Über 100 Millionen Domains

Wie VeriSign in seinem »Digital Brand Bulletin« berichtet, gibt es nun über 105 Millionen registrierter Domains:
Zahl der Domainnamen weltweit überschreitet 100 Millionen

Nach Angaben im VeriSign Domain Name Industry Brief geht die Domainnamenbranche mit über 105 Millionen Domainnamen in das zweite Quartal 2006.

Dienstag, 26. September 2006

nic.at Zahlendomains III

Wer Detailinformationen zum Thema sucht, findet Sie bei domainliteracy, zum Beispiel:
Modus der Vergabe fragwürdig

Wenn man sieht, dass so viele Topdomains letztlich in der Hand von 2 Parteien sind, so muss man den Modus der Vergabe grundsätzlich in Frage stellen. Offensichtlich ist ein Landrush in dieser Weise technisch nicht fair zu gestalten.

Freitag, 22. September 2006

nic.at Zahlendomains II

Neben der kleinen Unterbrechung bei der Domain-Vergabe wegen eines technischen Fehlers, gab es doch noch einen weiteren Zwischenfall bei Einführung der reinen Zifferndomains unter .at.

Wie heise.de berichtet, hat ein Mitarbeiter von nic.at sehr attraktive Domains über einen eigenen Registrar abgeschöpft. nachdem das klar war, wurde der Mitarbeiter fristlos entlassen.

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