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Mittwoch, 10. August 2005

»Copy and Past«

Die Kollegen von Aufrecht haben nun die Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 22. März 2005, Az.: 11 U 64/04) zur Frage des Kopierens von html-Daten online:
Eine Website stellt kein Computerprogramm im Sinne des Urheberrechts dar. Im vorliegenden Fall erreichte auch die konkrete grafische Gestaltung der Website nicht die nötige Schaffenshöhe, so daß ein Urheberrechtsschutz insgesamt verwehrt wurde.
Morgen im Domain-Newsletter mehr (oder weniger, nämliche eine Zusammenfassung) dazu.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/891442/modTrackback

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