aladon.de II
Wie die Kollegen von Aufrecht.de mitteilen, bestätigte das LG Düsseldorf (Urteil vom 30.03.2005, Az.: 2a O 10/05) eine frühere, im einstweiligen Verfügungsverfahren am 19.01.2005 ergangene Entscheidung zur Frage von für den direkten Konkurrenten werbenden Links.
»Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen.«
»Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen.«
dading - 21. Apr, 15:05
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