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Dienstag, 22. Februar 2005

soco.de

JurPC hat nun auch die Entscheidungsgründe der BGH-Entscheidung (Urteil vom 22.07.2004, I ZR 135/01) über die Domain soco.de veröffentlicht. Zur Erinnerung: die Leitsätze lauten:

»a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt.

b) Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hin, daß sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen.«

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/535663/modTrackback

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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