ungenutzte Domain
Bei muepe.de findet sich der Hinweis auf ein aktuelles Urteil des LG München I (Urteil vom 18.03.2004, 17 HK O 16715/03):
»Wer eine Domain lediglich registriert, mit ihr aber noch kein Internetangebot adressiert, handelt nicht im geschäftlichen Verkehr. Er maßt sich auch keinen fremden Namen an. Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG, § 12 BGB, §§ 1, 3 UWG a. F. scheiden daher aus. Das gilt auch dann, wenn die Domain neben anderen lediglich vorrätig gehalten wird.«
»Wer eine Domain lediglich registriert, mit ihr aber noch kein Internetangebot adressiert, handelt nicht im geschäftlichen Verkehr. Er maßt sich auch keinen fremden Namen an. Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG, § 12 BGB, §§ 1, 3 UWG a. F. scheiden daher aus. Das gilt auch dann, wenn die Domain neben anderen lediglich vorrätig gehalten wird.«
dading - 18. Feb, 18:03
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