Domainschutz durch Art 14 GG
Kollege Boris Hoeller hat ganze Arbeit geleistet und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erstritten.
Kurz gesagt:
»Die Vertragsbeziehung eines Domaininhabers zu dem Registrar einer Domain unterfällt dem Schutz von Artikel 14 GG«.
Kurz gesagt:
»Die Vertragsbeziehung eines Domaininhabers zu dem Registrar einer Domain unterfällt dem Schutz von Artikel 14 GG«.
dading - 30. Dez, 13:05
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