Domainschutz durch Art 14 GG
Kollege Boris Hoeller hat ganze Arbeit geleistet und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erstritten. 
Kurz gesagt:
»Die Vertragsbeziehung eines Domaininhabers zu dem Registrar einer Domain unterfällt dem Schutz von Artikel 14 GG«.
  
  Kurz gesagt:
»Die Vertragsbeziehung eines Domaininhabers zu dem Registrar einer Domain unterfällt dem Schutz von Artikel 14 GG«.
dading - 30. Dez, 13:05
  
  0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
 
      



 
  
 
  
Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/456180/modTrackback