weltonline.de BGH-Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hat in dem Streit des Springer Verlages gegen TELDO Paeffgen um die Domain weltonline.de gestern eine Entscheidung (Urteil vom 2. Dezember 2004 I ZR 207/01) getroffen, berichtet RA Boris Hoeller.
Die genauen Urteilsgründe sind noch nicht bekannt. »Im Streit stand die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen derjenige, der sich eine größere Zahl an Internetdomains registriert hat, ohne alle sofort in Benutzung zu bringen, denjenigen sittenwidrig schädigt, der ein kennzeichenmäßiges Interesse an einer so nicht mehr zugänglichen Domain hat.«
Die genauen Urteilsgründe sind noch nicht bekannt. »Im Streit stand die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen derjenige, der sich eine größere Zahl an Internetdomains registriert hat, ohne alle sofort in Benutzung zu bringen, denjenigen sittenwidrig schädigt, der ein kennzeichenmäßiges Interesse an einer so nicht mehr zugänglichen Domain hat.«
dading - 3. Dez, 11:28
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