Meta-Tags II
Die Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 06.05.2004, Az. 3 U 34/02), in der das Gericht von einer markenrechtswidrigen Nutzung des Begriffs AIDOL als Meta-Tag ausgeht, ist noch nicht rechtskräftig. Zwar liess das OLG die Revision nicht zu, doch hat die Beklagtenseite eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Informationen zum Rechtsstreit gibts bei domain-recht.de.
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dading - 2. Dez, 17:50
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rosawolke - 5. Dez, 13:20
verwirrend
... ist die Rechtssprechung zu Meta-Tags allemal: gilt das dann nur für die Firma AIDOL und müssen paranoide Firmen grundsätzlich gegen ihre vermeintliche Konkurrenz klagen, um aus den Meta-Tags entfernt zu werden oder ist das grundsätzlich? Dann wären meine Kunden hier aus dem Kiez aber ziemlich enttäuscht, weil die sich gerade gern "vernetzen" möchten und durch Erwähnung auf Geschäftspartnerseiten - wie auch immer - zusätzliche Popularität erhoffen...
grüße
rosawolke
grüße
rosawolke
dading - 30. Dez, 18:09
Die Entscheidung
gilt inter pares (zwischen den streitenden Parteien) und ist nicht verallgemeinerbar. Wenn eine Entscheidung besonders einleuchtend ist, werden sich andere Gerichte gerne darauf beziehen. Da hier aber auch eine andere gängige Entscheidung (vom OLG Düsseldorf, siehe domain-recht.de Artikel) vorliegt, bleibt die Situation schlichtweg unklar.
Wirklich problematisch ist der Aufwand, irgendwelche Suchmaschineneinträge wieder gelöscht zu bekommen. Darum muss sich der Meta-Tag-Nutzer, sollte er die Tags entfernen müssen, auch kümmern. Das kann zahlreiche Folgeentscheidungen nach sich ziehen.
Gruß,
Daniel
Wirklich problematisch ist der Aufwand, irgendwelche Suchmaschineneinträge wieder gelöscht zu bekommen. Darum muss sich der Meta-Tag-Nutzer, sollte er die Tags entfernen müssen, auch kümmern. Das kann zahlreiche Folgeentscheidungen nach sich ziehen.
Gruß,
Daniel
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