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Mittwoch, 1. Dezember 2004

.eu-Verordnungen

Gerade unseren Schweizer Miteuropäern stellen sich immer wieder Fragen wie: ob sie eine .eu-Domain werden registrieren können (nein, können sie nicht), warum sie keine .eu-Domains werden registrieren dürfen (weil die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und sie, die gerne .eu-Domains registrieren möchten, ggf. keinen (Wohn)Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben) und wo das denn bitte steht?

Es steht in den beiden Verordnungen (.pdf) zu .eu:

Verordnung (EG) Nr. 722/2002 vom 22.04.2002
und
Verordnung (EG) Nr. 874/2004 vom 28.04.2004.

Das alles gilt auch, wenn ein Schweizer in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland eine Marke registriert hat.

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