grundke.de beim BGH
An und für sich ist die Entscheidung über Treuhanddomains, die der BGH am vergangenen Donnerstag getroffen hat wegweisend. Das Medienecho ist aber zurückhaltend. Zwei News hat mir Google Alert zugespielt:
Noogie C. Kaufmann bei heise.de undDer BGH ist – soweit ich es verstehe – der recht praktikablen Ansicht, solange es sich auf der Internetseite unter der Domain widerspiegelt, ist die Registrierung einer Domain im eigenen Namen im Auftrag eines Dritten OK. – Wann die Urteilsgründe kommen, ist wohl nicht bekannt.
Phillipp Otto auf e-recht24.de
dading - 12. Feb, 20:14
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