Stats by Net-Counter
 
panorama

Montag, 12. Februar 2007

grundke.de beim BGH

An und für sich ist die Entscheidung über Treuhanddomains, die der BGH am vergangenen Donnerstag getroffen hat wegweisend. Das Medienecho ist aber zurückhaltend. Zwei News hat mir Google Alert zugespielt:
Noogie C. Kaufmann bei heise.de und

Phillipp Otto auf e-recht24.de
Der BGH ist – soweit ich es verstehe – der recht praktikablen Ansicht, solange es sich auf der Internetseite unter der Domain widerspiegelt, ist die Registrierung einer Domain im eigenen Namen im Auftrag eines Dritten OK. – Wann die Urteilsgründe kommen, ist wohl nicht bekannt.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/3312548/modTrackback

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

GermanBlawg v4.5 (OPML)

JuraBlogs

Archiv

Februar 2007
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
14
16
17
18
19
20
21
24
25
 
 
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Herr Horn, schauen Sie...
Herr Horn, schauen Sie doch bitte mal unter domain-recht.de....
dading - 28. Aug, 11:32
David gegen Goliath
Weil ich, Thomas N. Horn (th@csh-hildesheim.de) mir...
tnh - 28. Aug, 10:06
ich kann mir schon ganz...
ich kann mir schon ganz gut die Seite www.berlin.berlin...
berliner - 12. Jan, 01:34
Verlagerung des Domainblog
Der Domainblog läuft bereits seit einem halben Jahr...
dading - 26. Mär, 09:26
Mailingliste für »Ich...
Es ist Mitte März und die Vorbereitungen für den Gesprächskreis...
dading - 18. Mär, 13:33

Status

Online seit 7092 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 28. Aug, 11:32

Credits


ccTLD
DENIC
Domain-Newsletter
Domaininhalte
Domains
dotEU
gTLD
ICANN
Impressum
Internet
Markenrecht
Namensrecht
Weblog
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren