Abmahnkosten
Der Kollege Dr. Bahr berichtet von einem Gesetzentwurf, der die Kosten für Abmahnungen deckelt:
»Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgesch«zitiert er Frau Bundesjustizministerin Zypries.
dading - 25. Jan, 09:13
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