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Freitag, 5. Januar 2007

deutsches-handwerk.de

Und wieder eine Entscheidung, vorgestellt von aufrecht.de:

Das hOLG Hamburg (Urteil vom 15.11.2006, Az.: 5 U 185/05) hat sich mit der Bezeichnung »Deutsches Handwerk« und der entsprechenden .de-Domain rumgeschlagen:
Die Verwendung der Bezeichnung "Deutsches-Handwerk.de" kann rechtlich erhebliche Teile des Verkehrs darüber in die Irre führen, dass es sich hierbei um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen Organisation des Deutschen Handwerks handelt.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/3144043/modTrackback

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