deutsches-handwerk.de
Und wieder eine Entscheidung, vorgestellt von aufrecht.de:
Das hOLG Hamburg (Urteil vom 15.11.2006, Az.: 5 U 185/05) hat sich mit der Bezeichnung »Deutsches Handwerk« und der entsprechenden .de-Domain rumgeschlagen:
Das hOLG Hamburg (Urteil vom 15.11.2006, Az.: 5 U 185/05) hat sich mit der Bezeichnung »Deutsches Handwerk« und der entsprechenden .de-Domain rumgeschlagen:
Die Verwendung der Bezeichnung "Deutsches-Handwerk.de" kann rechtlich erhebliche Teile des Verkehrs darüber in die Irre führen, dass es sich hierbei um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen Organisation des Deutschen Handwerks handelt.
dading - 5. Jan, 10:34
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