Stats by Net-Counter
 
panorama

Freitag, 5. Januar 2007

deutsches-handwerk.de

Und wieder eine Entscheidung, vorgestellt von aufrecht.de:

Das hOLG Hamburg (Urteil vom 15.11.2006, Az.: 5 U 185/05) hat sich mit der Bezeichnung »Deutsches Handwerk« und der entsprechenden .de-Domain rumgeschlagen:
Die Verwendung der Bezeichnung "Deutsches-Handwerk.de" kann rechtlich erhebliche Teile des Verkehrs darüber in die Irre führen, dass es sich hierbei um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen Organisation des Deutschen Handwerks handelt.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/3144043/modTrackback

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

GermanBlawg v4.5 (OPML)

JuraBlogs

Archiv

Januar 2007
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 1 
 3 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
13
14
15
17
19
20
21
22
24
27
28
30
31
 
 
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Herr Horn, schauen Sie...
Herr Horn, schauen Sie doch bitte mal unter domain-recht.de....
dading - 28. Aug, 11:32
David gegen Goliath
Weil ich, Thomas N. Horn (th@csh-hildesheim.de) mir...
tnh - 28. Aug, 10:06
ich kann mir schon ganz...
ich kann mir schon ganz gut die Seite www.berlin.berlin...
berliner - 12. Jan, 01:34
Verlagerung des Domainblog
Der Domainblog läuft bereits seit einem halben Jahr...
dading - 26. Mär, 09:26
Mailingliste für »Ich...
Es ist Mitte März und die Vorbereitungen für den Gesprächskreis...
dading - 18. Mär, 13:33

Status

Online seit 7099 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 28. Aug, 11:32

Credits


ccTLD
DENIC
Domain-Newsletter
Domaininhalte
Domains
dotEU
gTLD
ICANN
Impressum
Internet
Markenrecht
Namensrecht
Weblog
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren