Markenverletzung durch AdWords
Die Kollegen von aufrecht.de haben eine neue Entscheidung des OLG Braunschweig (Beschluss vom 05.12.06, Az.: 2 W 23/06) zum Thema Google-Adword:
Die Verwendung eines geschützten Begriffs als Google-AdWord stellt eine markenrechtliche Verletzungshandlung dar.
AdWords sind im Ergebnis wie Meta-Tags zu behandeln und insbesondere die Ausführungen des BGH hierzu sind unmittelbar anwendbar.
Durch die Nutzung als Adword soll die Suchmaschine dazu veranlasst werden, bei Eingabe des Wortzeichens durch den Iriternetnutzer die Werbung der Antragsgegner neben der Trefferliste anzuzeigen, obwohl das Wortzeichen als Marke und als Geschäftsbezeichnung einem anderen Inhaber zugeordnet ist. Die Antragsgegner machen sich auf diese Weise die von den Antragsstellerinnen aufgebaute Kraft der Marke zu Nutze und benutzen gerade die für die Marken spezifische Lotsenfunktion, die darin besteht, in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen hinzulenken.
dading - 20. Dez, 13:04
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