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Freitag, 1. September 2006

heise.de-Forumsentscheidung

Das hOLG Hamburg hat entschieden und bei den Kollegen von Aufrecht gibt es die Entscheidung (Urteil vom 22.08.06, Az.: 7 U 50/06):
Der Betreiber eines Internetforums haftet dann als Störer und hat dann besondere Prüfungspflichten, wenn ein entsprechender Anlass vorliegt. Dies ist dann gegeben wenn durch eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert wurden oder wenn bereits mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat.

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https://domecht.twoday.net/stories/2610374/modTrackback

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