Haftung des Admin-C
Heise.de berichtet von einem Admin-C, der »für« eine englische Limited tätig ist und verloren gegangene Domains Dritter registriert, um den Internetnamen des Dritten zu »schützen«. Dies tat er auch für die Domain des Deutschen Kinderschutzbunds Hannover, dessen Provider die Domain versehentlich freigegeben hatte.
Auf die Abmahnung des eingeschalteten Anwalts, der sich auf Urteile des LG München berief (welche, ist nicht benannt), reagierte der Admin-C prompt, teilt heise.de mit.
Auf die Abmahnung des eingeschalteten Anwalts, der sich auf Urteile des LG München berief (welche, ist nicht benannt), reagierte der Admin-C prompt, teilt heise.de mit.
dading - 6. Jul, 12:24
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