Stats by Net-Counter
 
panorama

Donnerstag, 6. Juli 2006

Haftung des Admin-C

Heise.de berichtet von einem Admin-C, der »für« eine englische Limited tätig ist und verloren gegangene Domains Dritter registriert, um den Internetnamen des Dritten zu »schützen«. Dies tat er auch für die Domain des Deutschen Kinderschutzbunds Hannover, dessen Provider die Domain versehentlich freigegeben hatte.

Auf die Abmahnung des eingeschalteten Anwalts, der sich auf Urteile des LG München berief (welche, ist nicht benannt), reagierte der Admin-C prompt, teilt heise.de mit.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/2299117/modTrackback

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

GermanBlawg v4.5 (OPML)

JuraBlogs

Archiv

Juli 2006
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 8 
 9 
10
12
15
16
17
19
21
22
23
25
26
29
30
31
 
 
 
 
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Herr Horn, schauen Sie...
Herr Horn, schauen Sie doch bitte mal unter domain-recht.de....
dading - 28. Aug, 11:32
David gegen Goliath
Weil ich, Thomas N. Horn (th@csh-hildesheim.de) mir...
tnh - 28. Aug, 10:06
ich kann mir schon ganz...
ich kann mir schon ganz gut die Seite www.berlin.berlin...
berliner - 12. Jan, 01:34
Verlagerung des Domainblog
Der Domainblog läuft bereits seit einem halben Jahr...
dading - 26. Mär, 09:26
Mailingliste für »Ich...
Es ist Mitte März und die Vorbereitungen für den Gesprächskreis...
dading - 18. Mär, 13:33

Status

Online seit 7099 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 28. Aug, 11:32

Credits


ccTLD
DENIC
Domain-Newsletter
Domaininhalte
Domains
dotEU
gTLD
ICANN
Impressum
Internet
Markenrecht
Namensrecht
Weblog
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren