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Montag, 20. Februar 2006

Google Adwords

Bei den Kollegen von Aufrecht.de findet sich eine ältere Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 08.06.2004, Az.: 6 W 59/04) mit dem aufrechtlichen Leitsatz:
Das Verwenden des Namens eines Konkurrenten als Google AdWord kann ein Wettbewerbsrechtsverletzung darstellen. Dies ist auch dann der Fall, wenn über die von Google angebotene Option "weitgehende passende Keywords wählen" die Begriffe von der Suchmaschine, und nicht von dem tatsächlich werbenden vorgegeben werden.

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