aresstrom.de
Die Welt meldet einen teuren Rechtsstreit, in dem es auch um die Nutzung der Domain aresstrom.de geht.
Nachdem die Tochter des Mannheimer Energiekonzerns MVV, die Stadtwerke Kiel, im Jahr 2001 von der Berliner Ares AG die Vertriebstochter Energie-direkt GmbH gekauft hatte, nutzte das Kieler Unternehmen den Markennamen und die Domain »Aresstrom«. Vereinbart war für solche Fälle eine Vertragsstrafe, die in diesem Fall mit € 1,4 Mio beziffert wurde.
Doch das Landgericht Berlin (Az.: 96 O 163/05) wies die Klage der Berliner Ares Energie AG ab und begründete dies mit widersprüchlichem Verhalten, das gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße. Erst scheint man mit der Nutzung von Marke und Domain einverstanden zu sein, dann, 2005, klage man dagegen und verlange Vertragsstrafe. So gehe es nicht.
Das Urteil ist leider noch nicht online verfügbar.
Nachdem die Tochter des Mannheimer Energiekonzerns MVV, die Stadtwerke Kiel, im Jahr 2001 von der Berliner Ares AG die Vertriebstochter Energie-direkt GmbH gekauft hatte, nutzte das Kieler Unternehmen den Markennamen und die Domain »Aresstrom«. Vereinbart war für solche Fälle eine Vertragsstrafe, die in diesem Fall mit € 1,4 Mio beziffert wurde.
Doch das Landgericht Berlin (Az.: 96 O 163/05) wies die Klage der Berliner Ares Energie AG ab und begründete dies mit widersprüchlichem Verhalten, das gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße. Erst scheint man mit der Nutzung von Marke und Domain einverstanden zu sein, dann, 2005, klage man dagegen und verlange Vertragsstrafe. So gehe es nicht.
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dading - 7. Feb, 08:51
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