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Montag, 30. Oktober 2006

tschechische-republik.xx

Das Landgericht Berlin hat einen von 5 Rechtsstreiten, die die Tschechische Republik gegen Domain-Grabber führt entschieden. Das Urteil (Urteil vom 26.09.2006, Az.: 9 O 355/06) ist von ordentlichem Interesse. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass, auch wenn die Tschechische Republik eigentlich so nicht heisst (es ist ja nur die Übersetzung des tschechischen Namens), kann sie Namensrechte für diesen Begriff geltend machen.

Weitere Informationen gibt es beim Ministry of Foreign Affairs Czech Republic.

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