maxem.de-Entscheidung des BVerfG
Bereits am 15.09.2006 berichtete der Kollege Rechtsanwalt Dr. Bücking von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde im Rechtsstreit um die Domain maxem.de:
Mit Beschluss vom 21.08.2006 hat das BVG die Verfassungsbeschwerde gegen das "maxem.de"-Urteil des BGH nicht zur Entscheidung angenommen (I BvR 2047/03)Die Entscheidung findet man via heise.de beim Kollegen Dr. Rauschhofer.
dading - 18. Sep, 17:24
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