Disclaimer
Zur Frage der Wirkung von Disclaimern, die das Verbreitungsgebiet eines Angebots eingrenzen, gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30.03.2006, Az.: I ZR 24/03), die man zum Beispiel bei den Kollegen von Aufrecht findet:
Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.
dading - 17. Aug, 21:12
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