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Montag, 6. Februar 2006

melle.de

Das Landgericht Osnabrück hat entschieden (Urteil vom 23.09.2005, Asz.: 12 O 3937/04):
Städte und Gemeinden haben nicht automatisch einen höheren Namensschutz in Bezug auf ihre Internetauftritte und damit nicht automatisch einen Anspruch auf Unterlassung der Namensnutzung durch Dritte. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück.
So die Pressemeldung des LG Osnabrück

Info via muepe.de.

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