Wie der Beklagtenvertreter in dem Rechtsstreit um die Domain tipp.ag mitteilt, hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen. Damit ist das
Urteil des OLG Hamburg (vom 02.06.2004, Az.: 5 U 162/03) rechtskräftig. Die Folgen für den Rechtsstreit um die Domain vaterschaftstest.ag sind absehbar.
Ob nun eine Abmahnungswelle kommt, bleibt abzuwarten. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass einige Unternehmen sich unliebsame Domainkonkurrenz vom Hals schaffen. Problematisch wird nun auch die Frage nach den Inhabern von .tv-Domains. Müssen bei kommerziellen Angeboten die Domaininhaber TV-Unternehmen sein?
Im Falle einer Abmahnung wegen einer .ag-Domain gilt von jetzt an: Angriff ist die beste Verteidigung! Unternehmen, die abmahnen, werden sich an das LG Hamburg wenden. Um dem vorzubeugen, wird der Abgemahnte eine negative Feststellungsklage bei einem anderem Gericht einreichen müssen.