Mittlerweile haben sich zahlreiche Kollegen und Medien zum »weltonline.de«-Urteil des BGH gemeldet und mehr oder weniger Lesenswertes zur BGH-Entscheidung mitgeteilt.
Lesenswert sind die Bemerkungen von
Peter Müller, der das Rechtsproblem
erklärt.
Einige mögen die Entscheidung nicht: beim
Manager Magazin sieht man die Schleußen zum Domaingrabbing geöffnet; so auch heise.de, wo sich Noogie C. Kaufmann, Mitarbeiter des
ITM der UNI Münster,
äußert. Kaufmann geht davon aus, dass die Entscheidung in der »Webgemeinde« für Unmut sorgen werde, da der Beklagte über 4.000 Domains reserviert hält, die keinen Inhalt aufweisen (in [INFOLAW-L]).
Eher ist davon auszugehen, dass andere Domaininhaber die Entscheidung begrüßen werden. Das Bereithalten von Gattungsbegriffsdomains sollte nicht als Grabbing gebrandtmarkt werden.
Beim
Handelsblatt kriegt Springer die Domain nicht, dabei wollte Springer lediglich die Nutzung untersagen, und Insiderinformationen gibt es in der Pressemitteilung von
RA Boris Hoeller. Andere geben schlichtweg und äußerst korrekt die Pressemitteilung des BGH wider.