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Donnerstag, 19. Oktober 2006

Domain-Newsletter #334

Der aktuelle Domain-Newsletter #334 von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__Domain-TV - Tutorials per Internetvideo
__spamhaus.org - ICANN in der Zwickmühle
__Transfer - AuthCode für .com und .net
__metrobus.de - hOLG Hamburg hat entschieden
__fungames.com - Riesenspaß für US$ 350.000,-
__3,2,1 - Sedo versteigert Domains
__Sao Paulo - 3. ICANN-Meeting im Dezember

DNL #334 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Zeitung naiv

So kann das mit dem Domains auch sein:

Die Salzburger Nachrichten berichten über eine ADR-Entscheidung, bzw. halt, sie berichten über den Inhaber von .eu-Domains wie arzt.eu, blumen.eu usw., die ihm im Rahmen der Sunrise aufgrund obskurer Markenanmeldungen zugefallen sind und nun im ADR-Verfahren abgesprochen wurden.

Aber halt, von obskuren Markenanmeldungen steht da nichts, sondern
Er ließ allgemein verwendete Begriffe oder auch bereits vorhandene Domain-Namen als handelsrechtliche Marken eingetragen.
(Yeah! »eingetragen« steht da. Endredaktion? Ich bitte, das ist finanziell gar nicht möglich, ist doch Onlineauswuchs einer Tageszeitung.)

Aber allgemein verwendete Begriffe lassen sich nicht einfach so als Marke anmelden. Da sei das Markengesetz vor, das in Europa beinahe einheitlich ausgeführt ist.

Der Betroffene sagt dazu (zur ADR-Entscheidung, nicht zu den Auswüchsen der Tageszeitung):
Ich habe einfach nur die Gesetze ausgenutzt.
Und die Marken berechtigten ihn, die Domains zu registrieren. Meint er.

Hier liegt ein kleiner Denkfehler: Alle Marken wurden im selben Muster registriert, und zwar als "A&R&Z&T", "B&L&U&M&E&N" oder "F&K&K". Als solche sind dann auch allgemeine Begriffe problemlos registrierbar, nur – es sind dann keine allgemeinen Begriffe mehr. Damit war er eher berechtigt Domains wie "aundrundzundt.eu" zu registrieren, oder betletuetmeteetn.eu. Schöne Domainnamen kommen da zustande. Er durfte tatsächlich auch das »&« ganz weglassen und nicht durch ein ähnliches Zeichen ersetzen. Die Option bestand. Aber die teleologische Reduktion der entsprechenden Normen … Juristen, bitte mitdenken. Dann haut es einfach nicht mehr hin und die ADR-Entscheidung erweist sich als korrekt.

Doch das ist nicht Thema. Thema ist der Journalismus, der sich hier offenbart. »SN«, so das Zeichen des Autors, hat einen unrecherchierten Werbe- und Gefälligkeitsartikel hingeschmiert Artikel verfasst, der nicht von hoher Fachkompetenz zeugt. Wir nehmen an, das schaffte er locker ohne einen Blick in die ADR-Entscheidung, das Markenregister, die .eu-Sunrise Regeln oder die EU-Verordnungen zu werfen.

Lasst es einfach bleiben, wo ihr keine Ahnung habt.

Exakte Preise

Es hat mich einige Wochen Zeit und diverse eMails gekostet. Schließlich bekam ich doch noch die Antwort auf meine Frage:

»Wie sind die genauen Preise für die Domains hotels.eu und shopping.eu?«

In der offiziellen Meldung von Sedo hieß es:
Beide Domains fanden denselben Käufer, dem hotels.eu gut 250.000 Euro und shopping.eu rund 150.000 Euro wert waren.
Nicht gerade präzise, die Daten. Der Formulierung entnehme ich, dass hotels.eu nicht 250.000,– Euro, sondern etwas mehr, und shopping.eu jedenfalls nicht genau 150.000,– Euro erzielte.

Die Antwort kam eben nach zähem Ringen:
hotels.eu: 253.500,– EUR

shopping.eu: 150.000,– EUR
Na bitte, geht doch.

NB: Jetzt stehen sie auch endlich im Domain-Spiegel.

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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