investment.de
Ebenfalls bei den Kollegen (und natürlich Kolleginnen) von Aufrecht.de ein Urteil des LG Köln vom 04.08.2005 (Az.: 84 O 22/05) über die Domain investment.de:
Das Feststellungsinteresse des Klägers besteht im Hinblick darauf, daß sich der Beklagte aufgrund seines Markenrechts gegenüber dem Kläger besserer Rechte an der streitigen Domain berühmt hat und noch berühmt und im Zusammenhang hiermit den die Rechte des Klägers beeinträchtigenden Dispute hat eintragen lassen.Info via [INFOLAW-L]
dading - 10. Aug, 18:23
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