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Das LG Berlin hat sich mit seinem Urteil vom 26.07.2005 (Az. 16 O 132/05) seine eigene Meinung hinsichtlich der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten im Internet gebildet:
1. Auch im Online-Bereich gilt der Trennungsgrundsatz, d.h. das Prinzip der klaren Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung.Info via [INFOLAW-L].
2. Die Links zu redaktionellen Inhalten und die Links zu Werbeanzeigen müssen sich sowohl im Erscheinungsbild als auch in der Platzierung deutlich voneinander unterscheiden.
3. Ein bloßer "Anzeigen"-Hinweis auf der 2. Seite, auf die der Nutzer nach Betätigung eines Links gelangt, reicht nicht aus, um dem Trennungsgrundsatz genüge zu tuen.
dading - 4. Aug, 16:31
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