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Donnerstag, 4. August 2005

Links bei Bild

Das LG Berlin hat sich mit seinem Urteil vom 26.07.2005 (Az. 16 O 132/05) seine eigene Meinung hinsichtlich der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten im Internet gebildet:
1. Auch im Online-Bereich gilt der Trennungsgrundsatz, d.h. das Prinzip der klaren Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung.

2. Die Links zu redaktionellen Inhalten und die Links zu Werbeanzeigen müssen sich sowohl im Erscheinungsbild als auch in der Platzierung deutlich voneinander unterscheiden.

3. Ein bloßer "Anzeigen"-Hinweis auf der 2. Seite, auf die der Nutzer nach Betätigung eines Links gelangt, reicht nicht aus, um dem Trennungsgrundsatz genüge zu tuen.
Info via [INFOLAW-L].

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https://domecht.twoday.net/stories/878567/modTrackback

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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