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Montag, 18. Juli 2005

Domain-Warnung

Die Kollegen von aufrecht.de haben ein für Domainprovider und die DENIC interessantes Urteil Beschluss des hOLG Hamburg (25.04.2005, Az: 5 U 117/04) online gestellt:
Grundsätzlich gibt es keine Haftung eines Domain-Server-Betreibers für Rechtsverletzungen eines Anmelders. Sollte ein Kennzeicheninhaber, der durch die Versendung von "Warnschreiben" an die Mitglieder der Denic und die Denic selbst verhindern will, dass eine bestimmte Domain für jemanden anders registriert wird, könnten hierdurch allenfalls Prüfungspflichten für offenkundige Kennzeichenverletzungen begründet werden.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/844812/modTrackback

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