blogigo.de vs. blogio.de
blogigo.de, ein Weblogbetreiber (Martin le Vrang & Markus Westner GbR), erwirkte eine einstweilige Verfügung (LG München I, Entscheidung vom 01.06.2005) gegen den Inhaber der Domain blogio.de, der seit dem 04.05.2005 unter der Domain ebenfalls einen Weblogservice angeboten hatte.
»Das Gericht stellte fest, dass die Martin le Vrang & Markus Westner GbR durch die Nutzung des Domainnamens Kennzeichenrechte erworben hatte und dass die Namen der beiden Weblogdienste verwechselbar seien.«Info via muepe.de.
dading - 27. Jun, 09:37
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/796140/modTrackback