Hard-Blog
Im Entwurf für den »Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien« heisst es auf Seite 4 für den VI. Abschnitt: Telemedien, § 54, Allgemeine Bestimmungen:
Und es dürfte einen interessanten Effekt geben: Weblogger werden teilweise aufgewertet, anerkannte Online-Journalien aber abgewertet, denn nach journalistischen Grundsätzen wird da nicht immer, wenn nicht gar immer weniger, gearbeitet.
(2) Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, und vergleichbare Telemedien haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.Das könnte erheblichen Einfluss auf die Blogosphäre haben. Denn zahlreiche Weblogs sind nunmal journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, die auch teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergeben. Im Zweifel zählen einige Weblogs zu den vergleichbaren Telemedien.
Und es dürfte einen interessanten Effekt geben: Weblogger werden teilweise aufgewertet, anerkannte Online-Journalien aber abgewertet, denn nach journalistischen Grundsätzen wird da nicht immer, wenn nicht gar immer weniger, gearbeitet.
dading - 10. Mai, 13:22
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