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Mittwoch, 16. März 2005

juraxx.de

Die Entscheidungsgründe für das Urteil des OLG Hamm (vom 18.01.2005, Az.: 4 U 166/04) liegen vor und sind bei www.justiz.nrw.de veröffentlicht (einfach unter Aktenzeichen: 4 U 166/04 eingeben, dann läufts). Der bereits veröffentlichte Tenor lautet:

»Die Domain allein stellt für sich genommen kein schutzfähiges Recht dar. Es handelt sich nur um eine zufällig erlangte faktische Position, insbesondere gegenüber einem prioritätsjüngeren Kennzeichen/Namen ("Juraxx").«

Info via muepe.de

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https://domecht.twoday.net/stories/575479/modTrackback

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