Kfz-Abmahnungen
Das Kfz-Patent, das im Herbst 2003 für ordentlich Aufregung und Abmahnungen bei Domain-Inhabern führte, ist vom Bundespatentgericht für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt worden. Der »Patentinhaber« lebt derweil in Frankreich.
Die Entscheidung (vom 03.03.2005, Az.: 2 Ni 49/03 (EU)) gibt es in einer Kurzfassung als .pdf beim Kollegen Kai Kähler zum Herunterladen.
Info via Kanzlei Kai Kähler. Einen Artikel dazu hat Wolf-Dieter Roth auf Telepolis veröffentlich.
Die Entscheidung (vom 03.03.2005, Az.: 2 Ni 49/03 (EU)) gibt es in einer Kurzfassung als .pdf beim Kollegen Kai Kähler zum Herunterladen.
Info via Kanzlei Kai Kähler. Einen Artikel dazu hat Wolf-Dieter Roth auf Telepolis veröffentlich.
dading - 8. Mär, 16:35
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