Juraxx
Prof. Dr. Thomas Hoeren teilt so eben via Infolaw die Quintessenz einer Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 18.01.2005, Az.: 4 U 166/04) mit:
»Die Domain allein stellt für sich genommen kein schutzfähiges Recht dar. Es handelt sich nur um eine zufällig erlangte faktische Position, insbesondere gegenüber einem prioritätsjüngeren Kennzeichen/Namen ("Juraxx").«
»Die Domain allein stellt für sich genommen kein schutzfähiges Recht dar. Es handelt sich nur um eine zufällig erlangte faktische Position, insbesondere gegenüber einem prioritätsjüngeren Kennzeichen/Namen ("Juraxx").«
dading - 8. Mär, 10:11
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