Internetirrtum
Kollege Dr. Martin Schirmbacher weist unter haerting.de auf eine heute veröffentlichten BGH-Entscheidung (Urteil vom 16.12.2004, Az. I ZR 222/02) hin, in der die Frage besprochen wird, ob Internetnutzer aufmerksamer sind als Offlineverbraucher. An dieser Stelle dürfen sagen: sie sind es nicht. Der Maßstab für irreführende Werbung ist im Internet der gleiche wie offline.
dading - 1. Mär, 11:39
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